ach, das ist doch ein altes google-spiel. zuerst daten sammeln und sich
erst später um die rechte kümmern. in den usa sind sie mit google-books
auch relativ billig davon gekommen und die rest-welt sollte den vergleich
auch schlucken...

http://www.googlebooksettlement.com/

gf


On Mi, 8.04.2009, 16:58, Franz Ablinger wrote:
> Hans Zeger von der Arge Daten schreibt:
>
> Kann "Street View" überhaupt rechtskonform betrieben werden?
>
> Das ist nur unter theoretischen Umständen denkbar. Schon die
> Datenerfassung
> (das Filmen) würde einerseits die Zustimmung der Betroffenen erfordern
> (inkl.
> aller Eigentümer von Liegenschaften oder Geschäften die abgebildet
> werden),
> andererseits müsste diese Datenaufzeichnung bei der Datenschutzkommission
> genehmigt werden. Mangels erkennbaren und berechtigten Zwecks wäre aber
> eine
> derartige Genehmigung zu verweigern.
>
> Ohne Zustimmung und Genehmigung dürften nur Bilder aufgezeichnet und
> veröffentlicht werden, die weder Personen, noch Gebäude, Geschäfte oder
> dergleichen erkennen lassen. Die Bilder müssten so unscharf sein, dass
> darauf
> buchstäblich nichts bzw. bloß bunte Flecken erkennbar sind.
> Ein wenig attraktiver Dienst.
>
> [...]
>
> Wie sollen Betroffene reagieren?
>
> Solange die Politik säumig ist, müssen die Betroffenen selbst aktiv
> werden.
> Die wichtigste Maßnahme ist die Abmahnung der Datenaufzeichner.
>
> Sieht jemand eines der berüchtigten Google-Cars, dann sollte er jedenfalls
> das KFZ-Kennzeichen festhalten und eine Zulassungsauskunft beim
> zuständigen
> Verkehrsamt einholen (die ARGE DATEN unterstützt zur Vermeidung von
> Doppelauskünften dabei gerne). Der Zulassungsbesitzer sollte aufgefordert
> werden, keine Bilder des Betroffenen anzufertigen und bestehende Bilder zu
> vernichten. Wird diese Aufforderung durch einen Anwalt gestellt, können
> auch Kosten (etwa 100-200 Euro) verrechnet werden.
>
> Sollten Bilder tatsächlich im Internet auftauchen, dann ist Google
> aufzufordern diese zu Löschen. Auch das kann kostenpflichtig durch einen
> Anwalt verfolgen. Hier sollte vorrangig die örtliche Googlestelle
> angeschrieben werden, da nach den EU-Datenschutzbestimmungen bei Nicht-EU-
> Datenverarbeitern immer eine nationale Ansprechstelle bekannt zu geben
> ist.
>
> link:
> http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&s=71294axr
>

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