ach, das ist doch ein altes google-spiel. zuerst daten sammeln und sich erst später um die rechte kümmern. in den usa sind sie mit google-books auch relativ billig davon gekommen und die rest-welt sollte den vergleich auch schlucken...
http://www.googlebooksettlement.com/ gf On Mi, 8.04.2009, 16:58, Franz Ablinger wrote: > Hans Zeger von der Arge Daten schreibt: > > Kann "Street View" überhaupt rechtskonform betrieben werden? > > Das ist nur unter theoretischen Umständen denkbar. Schon die > Datenerfassung > (das Filmen) würde einerseits die Zustimmung der Betroffenen erfordern > (inkl. > aller Eigentümer von Liegenschaften oder Geschäften die abgebildet > werden), > andererseits müsste diese Datenaufzeichnung bei der Datenschutzkommission > genehmigt werden. Mangels erkennbaren und berechtigten Zwecks wäre aber > eine > derartige Genehmigung zu verweigern. > > Ohne Zustimmung und Genehmigung dürften nur Bilder aufgezeichnet und > veröffentlicht werden, die weder Personen, noch Gebäude, Geschäfte oder > dergleichen erkennen lassen. Die Bilder müssten so unscharf sein, dass > darauf > buchstäblich nichts bzw. bloß bunte Flecken erkennbar sind. > Ein wenig attraktiver Dienst. > > [...] > > Wie sollen Betroffene reagieren? > > Solange die Politik säumig ist, müssen die Betroffenen selbst aktiv > werden. > Die wichtigste Maßnahme ist die Abmahnung der Datenaufzeichner. > > Sieht jemand eines der berüchtigten Google-Cars, dann sollte er jedenfalls > das KFZ-Kennzeichen festhalten und eine Zulassungsauskunft beim > zuständigen > Verkehrsamt einholen (die ARGE DATEN unterstützt zur Vermeidung von > Doppelauskünften dabei gerne). Der Zulassungsbesitzer sollte aufgefordert > werden, keine Bilder des Betroffenen anzufertigen und bestehende Bilder zu > vernichten. Wird diese Aufforderung durch einen Anwalt gestellt, können > auch Kosten (etwa 100-200 Euro) verrechnet werden. > > Sollten Bilder tatsächlich im Internet auftauchen, dann ist Google > aufzufordern diese zu Löschen. Auch das kann kostenpflichtig durch einen > Anwalt verfolgen. Hier sollte vorrangig die örtliche Googlestelle > angeschrieben werden, da nach den EU-Datenschutzbestimmungen bei Nicht-EU- > Datenverarbeitern immer eine nationale Ansprechstelle bekannt zu geben > ist. > > link: > http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&s=71294axr >
