Sorry, ein Bild ein eine Seite einbauen ist nicht bloss eine "Verlinkung".

Das ist rechtlich gesehen eindeutig die Verwendung einer Kopie des Bildes in einem anderen Zusammenhang. Der Urheber hat prinzipiell sehr wohl das Recht zu sagen, mein Bild wird nur zur Verwendung auf dieser oder jener Website uns sonst keiner frei gegeben. Es steht ja auch explizit auf der NASA-Seite, dass urheberrechtlich geschützte Bilder nicht auf anderen Webseiten ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden dürfen.

So wurde doch schon in den Urzeiten des Internets ausjudiziert, dass das einbauen von fremden Webseiten auf der eigenen in einem Frame eine Urheberrechtsverletzung darstellt (auch weil dadurch das Werk auf verändert wird).

Eine völlig andere Frage ist, ob ein Mirror ein eigenständiges Medium ist, zumal dieser mit Zustimmung des Orginalbetreibers gemacht wird.

In welcher Form hat die NASA ihre Zustimmung für die Mirror gegeben. Im Prinzip wäre das ja auch ein Vertrag.

Der Fotograf hätte vermutlich dann eindeutig recht, wenn er eindeutig seine Zustimmung nur für die Orgnialseite aber nicht für die Mirrors gegeben hat.

Ansonsten könnte ich den Mirror - wenn dieser sozusagen im Auftrag der NASA gemacht wird - als Medienstücke ein und desselben Mediums klassifizieren (so wie wenn eine Zeitung von mehreren Druckereien gedruckt wird). Ob das ohne expliziten Vertrag mit der NASA wirklich hält, sehe ich allerdings als recht fraglich an.

Was verlangt der Fotograf übrigens? Beim Urheberrecht ist ja die Art der Verwendung für die Höhe angemessener Entgelte ja wesentlich.

Ich würde ihm mitteilen, dass seinem nachträglichen Wunsch nach nichtverwendung auf der Mirrorseite nachgekommen worden ist. Für eine geltendmachung von Honorarforderungen er den Beleg schicken soll, dass er explizit die Mirrors vom Nutzungsrecht ausgenommen hat. In diesem Fall dann - wenn er weiter darauf besteht - ein angemessenes Honorar gezahlt wird, er aber allfällige Imageschäden und daraus folgende wirtschaftliche Schäden in Kauf nehmen muss, da Du dann gezwungen bist um Spenden zu sammeln und dabei natürlich den sachlichen Hintergrund darstellen musst.

Ich glaube nicht, dass ein Fotograf sich bei bestehenden und potentiellen Auftraggebern beliebt macht, wenn die Verwendung seiner Bilder derartige Probleme aufwerfen kann.

Ich werde mal bei ihm anfragen und um die Belege bitten ...

LG

Martin

Am 25.01.11 08:51, schrieb Maria Pflug:
Was ich nicht verstehe, seit wann sollte man im Internet NICHT verlinken 
dürfen? Wenn ich zu Dateien verlinke, die jemand passwortgeschützt hostet, 
mache ich mich strafbar, das ist klar, aber das Bild steht völlig frei 
zugänglich auf einer gut besuchten Seite.

Von APOD gibt es sehr viele Mirror-Seiten, wie man hier sieht:
http://apod.nasa.gov/apod/lib/about_apod.html
und auf allen ist sein Bild verlinkt, in ähnlicher Weise wie auf meiner. Diese 
Linkseite gibt es schon ewig, und zu der Zeit, als der Typ sein Bild bei APOD 
veröffentlichte, war www.starobserver.org dort bereits 1,5 Jahre verlinkt, es 
war also klar, dass sein Bild auch dort erscheinen würde!

LG Maria




-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 25 Jan 2011 06:23:37 +0100
Von: kultur at<[email protected]>
An: [email protected]
Betreff: Re: [monochrom] [?? Probable Spam]  Re: [monochrom] Fwd: 
Urheberrechtsverletzung auf starobserver.org

meine frage zu der geschichte:
macht das einen unterschied, ob nun die dateien physisch auf meinem
server liegen oder bloß logisch in meinem html-dokument aufscheinen?

denn hypertext heißt ja: verlinken. wenn ich also eine fotodatei bei mir
"einlese" und dann auch noch die quelle nenne, müßte das nach meiner
vorstellung korrekt sein ...

:-))
martin


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