Also ich kenne es so:

Wenn ein konkreter Verdacht einer Straftat oder eines Mi�brauchs von Firmeneigentum vorliegt darf dieses auch durch eine versteckte Kamera gesichert werden!

Oliver


----- Original Message ----- From: "Alexander Zeitler" <[EMAIL PROTECTED]>
To: <[EMAIL PROTECTED]>
Sent: Wednesday, May 12, 2004 9:02 AM
Subject: [Coffeehouse] RE: PC �berwac hen



Hallo,



Zumindest in Deutschland habe ich das so in Erinnerung.


Sollte diesem Mitarbeiter aufgrund einer heimlich gemachten Aufnahme
gek�ndigt werden, h�tte er gute Chancen, vor einem Arbeitsgericht das
Beweismittel als nicht rechtm��ig erworben abweisen zu lassen.

Was anderes ist das nat�rlich, wenn die Kammera nicht versteckt
angebracht wird.
Wahrscheinlich braucht man dann noch nicht einmal aufzunehmen....


so kenne ich das hier auch. Wenn die Kamera z.B. mit dem Ziel sichtbar angebracht wurde, einen Empfangsbereich allgemein zu �berwachen und ein Mitarbeiter wird zuf�llig bei einer Straftat gefilmt, hat man gute Chancen als Arbeitgeber, sonst siehts eher schlecht aus.

Gruss

Alex

Kommt zur .NET Community Conference in Karlsruhe
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