User: mbayer Date: 2007-05-23 14:19:03+0000 Log: Hinweise zur Verwendung der Lizenz ergänzt.
File Changes: Directory: /de/www/doc/faq/mitarbeiter/ ======================================= File [changed]: index.html Url: http://de.openoffice.org/source/browse/de/www/doc/faq/mitarbeiter/index.html?r1=1.19&r2=1.20 Delta lines: +5 -5 ------------------- --- index.html 2007-01-24 23:33:09+0000 1.19 +++ index.html 2007-05-23 14:19:01+0000 1.20 @@ -123,7 +123,7 @@ <a href="#N110E2">3-3 Also kann niemand mehr (und ich auch nicht) mit meinem Beitrag Geld verdienen?</a> </p> <p> -<a href="#N110F2">3-3-1 Also darf ich jetzt OpenOffice.org von der OpenOffice.org-Internetseite herunterladen, auf eine CD brennen und anschlieÃend (unverändert!) z.B. bei Ebay versteigern?</a> +<a href="#N110F2">3-3-1 Also darf ich jetzt OpenOffice.org von der OpenOffice.org-Internetseite herunterladen, auf eine CD brennen und anschlieÃend z.B. bei Ebay versteigern?</a> </p> <p> <a href="#N110F9">3-4 Welche Lizenzen gibt es?</a> @@ -398,9 +398,9 @@ <p>Der Begriff âfreie Lizenzâ bedeutet hier hauptsächlich die âWahlfreiheitâ des Endanwenders. So kann er auf kostenlose Angebote zurückgreifen (z.B. kann er OpenOffice.org kostenlos im Internet herunterladen) oder aber kostenpflichtige Angebote eines Dienstleisters (der dann z.B. ein gedrucktes Handbuch beilegt und Support für die Software gewährt) nutzen.</p> <p>Alle im Projekt genutzten Lizenzen erlauben es, mit OpenOffice.org Geld zu verdienen, sei es durch die Gewährung von Garantien oder Support oder durch eigene Erweiterungen. Auf dieser Basis wird z.B. StarOffice von SUN vertrieben.</p> <p>Unabhängig davon behältst du selbst jederzeit die Möglichkeit, Geld mit deinen Beiträgen zu verdienen, denn du besitzt weiterhin das volle Verwertungsrecht. Deshalb kannst du mit deinen Beiträgen alles tun, was du möchtest. Z.B. kannst du aus einer ehemals kleinen Anleitung ein Buch entwickeln und dieses einem Verlag anbieten. Nur folgendes darfst du nicht: die Möglichkeit der freien Weitergabe der ursprünglichen Anleitung zurückziehen oder Beiträge, die andere Autoren inzwischen zu dieser Anleitung gemacht haben ohne sie zu fragen in deinem Buch benutzen.</p> -<h3>3-3-1 <a name="N110F2">Also darf ich jetzt OpenOffice.org von der OpenOffice.org-Internetseite herunterladen, auf eine CD brennen und anschlieÃend (unverändert!) z.B. bei Ebay versteigern?</a> +<h3>3-3-1 <a name="N110F2">Also darf ich jetzt OpenOffice.org von der OpenOffice.org-Internetseite herunterladen, auf eine CD brennen und anschlieÃend z.B. bei Ebay versteigern?</a> </h3> -<p>Ja, von unserer Seite spricht nichts dagegen.</p> +<p>Ja, von unserer Seite spricht nichts gegen die Weitergabe des unveränderten Programms. Nach den MaÃgaben der <a href="http://www.openoffice.org/licenses/lgpl_license.html">GNU Lesser General Public License</a> muss allerdings auch immer der Quelltext von OpenOffice.org und die Lizenz selbst mit weitergegeben werden. (Mehr dazu im nächsten Punkt.)<br />Beachte auch, dass Handelsplattformen eigene Bestimmungen z.B. für selbstgebrannte CDs haben können; hierzu können wir keine Hilfe geben.</p> <h2>3-4 <a name="N110F9">Welche Lizenzen gibt es?</a> </h2> <p>Für OpenOffice.org sind folgende Lizenzen wichtig:</p> @@ -432,13 +432,13 @@ <p>Es ist schwierig das zu beurteilen, eben weil die Lizenzen auf amerikanischem Copyright beruhen und nicht auf deutschem Urheberrecht. Allerdings kann ein deutscher Richter (anhand des "Internationalen Privatrechts" im Einführungsgesetz zum BGB) das anzuwendende Recht bei einer Streitigkeit festlegen. Das kann auch das kalifornische Recht sein, unter Berücksichtigung eventuell von deutschem Verbraucherschutzrecht, den nach deutschem Recht zulässigen Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen und im HaftungsÂrecht.</p> <p>Veränderungen darf dann nur vornehmen, wer mit der Lizenz übereinstimmt (auch, wenn sie in englischer Sprache gefasst ist). Und er muss die Bestimmungen zumindest bei der Bearbeitung einhalten (für das reine Lesen braucht er keine besonderen Nutzungsrechte).</p> <p>Kurz zusammengefasst besagen die Lizenzen und das JCA in normalem Deutsch:</p> -<p>LGPL: Du darfst die lizenzierte Software kopieren, verteilen und verändern. Die Verwertung ist an Bedingungen geknüpft. So muss der Quellcode und die Lizenz bei der Verteilung mitgegeben oder zur Verfügung gestellt werden und jede Veränderung am Quellcode fällt ebenfalls unter die LGPL. Das heiÃt, derjenige, dem Du die Software gibst, darf sie wiederum kopieren, verteilen und verändern. Die LGPL vererbt sich quasi auf die nächste Version. Damit ist sichergestellt, dass die Software verändert werden kann, aber dennoch frei bleibt. Zudem erlaubt die LGPL dir, die Software zusammen mit anderer Software einzusetzen, ohne dass die andere Software unter der LGPL lizenziert werden muss. Ein groÃer Teil der LGPL dreht sich darum, was genau âzusammen mitâ bedeutet. Zudem wird die Weitergabe patentrechtlich geschützter Veränderungen verboten und jede Gewährleistung oder Haftung abgelehnt.</p> +<p>LGPL: Du darfst die lizenzierte Software kopieren, verteilen und verändern. Die Verwertung ist an Bedingungen geknüpft. So muss der Quellcode und die Lizenz bei der Verteilung mitgegeben (Weitergabe auf Datenträgern) oder zur Verfügung gestellt (Weitergabe durch Downloadangebot) werden und jede Veränderung am Quellcode fällt ebenfalls unter die LGPL. Das heiÃt, derjenige, dem Du die Software gibst, darf sie wiederum kopieren, verteilen und verändern. Die LGPL vererbt sich quasi auf die nächste Version. Damit ist sichergestellt, dass die Software verändert werden kann, aber dennoch frei bleibt. Zudem erlaubt die LGPL dir, die Software zusammen mit anderer Software einzusetzen, ohne dass die andere Software unter der LGPL lizenziert werden muss. Ein groÃer Teil der LGPL dreht sich darum, was genau âzusammen mitâ bedeutet. Zudem wird die Weitergabe patentrechtlich geschützter Veränderungen verboten und jede Gewährleistung oder Haftung abgelehnt.</p> <p>Der Quellcode von OpenOffice.org steht unter der LGPL. Zur Vereinfachung der Copyrightlage wird von allen, die zum Quellcode oder zu Materialien, die mit dem Quellcode zusammen vertrieben werden, beitragen wollen, verlangt, dass sie das JCA unterschreiben und Sun zukommen lassen. </p> <p>JCA: Dein Beitrag ist deiner, nicht etwa von anderen abgeschrieben oder im Auftrag eines anderen entwickelt. Du gewährst Sun ein gemeinsames (Verwertungs-)Recht an deinem Beitrag. (Da in Deutschland das Urheberrecht nicht übertragbar ist, bleibt dieses bei dir.) Du bestätigst, dass du dies gewähren darfst und niemals einen Beitrag abgeben wirst, der ungesetzlich oder gegen gültige Verträge verstöÃt.</p> <p>Nach Auskunft von Sun ist das JCA lediglich ein Instrument um den Anwälten von Sun in einer möglichen juristischen Auseinandersetzung gute Karten in die Hand zu geben. Da Sun selbst als Mitglied von OpenOffice.org seine Beiträge der LGPL, sind damit nach aller Wahrscheinlichkeit auch keine unbeabsichtigten Verwertungsmöglichkeiten gegeben. In der Folge wird auch kein Beitrag in den offiziellen OpenOffice.org - Quellcode gelangen, zu dem kein JCA des Beitragenden vorliegt.</p> <p>Für Beiträge, die nicht in das Paket aufgenommen werden müssen, wie Dokumentationen oder Tutorien, wird die PDL als Lizenz vorgeschlagen, weil eine einheitliche Lizenz die Bearbeitung mehrerer Dokumente innerhalb des Projekts vereinfacht.</p> <p>PDL: Der ursprüngliche Autor und alle folgenden Beitragenden gibt dir ein Verwertungsrecht. Wenn du Veränderungen vornimmst, dann müssen diese wieder unter die PDL gestellt werden und genau beschrieben werden. Die Lizenz muss mit dem Dokument zusammen weitergegeben werden, einschlieÃlich eines Anhangs (<em>Appendix</em>), in dem der ursprüngliche Autor und alle folgenden Beitragenden genannt werden. Dadurch verbindet sich die Lizenz mit der Bearbeitungsgeschichte des Dokuments und wird von Version zu Version vererbt. So garantiert die PDL, dass ein Dokument verändert werden kann und dabei immer frei bleibt.</p> -<p>Diese Ausführungen sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.</p> +<p>Wir können über diese allgemeinen Ausführungen zu den Lizenzen nicht hinausgehen, eine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgt nicht.</p> <h2>3-7 <a name="N11186">Welche lizenzrechtlichen Dinge muss ich beachten, wenn ich mitarbeiten will?</a> </h2> <p>Es ist notwendig, dass du deutlich machst, unter welchen Lizenzen deine Beiträge verwertet werden dürfen. Insbesondere bei umfangreicheren Beiträgen solltest du dies gleich von Anfang an planen. Bei kleineren Beiträgen, wie redaktionellen Korrekturen an bestehenden Dokumenten, gehen die anderen Mitarbeiter im Projekt oft davon aus, dass du bei der abschlieÃenden Prüfung der Lizenzlage groÃzügig sein wirst (d.h. die Verwertungsrechte einem der Autoren schenken wirst). Wenn du das nicht willst, dann ist es nur fair, deine Lizenzansprüche vorher anzukündigen. Ãndere keine Texte, die unter der PDL stehen, wenn du mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden bist. Wenn du vorhast, viele, auch kleinere Beiträge zur Webseite zu leisten, solltest du überlegen, ob du nicht das JCA unterzeichnen willst. </p> --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
