User: mbayer  
Date: 2007-05-23 14:19:03+0000
Log:
 Hinweise zur Verwendung der Lizenz ergänzt.
 
 

File Changes:

Directory: /de/www/doc/faq/mitarbeiter/
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File [changed]: index.html
Url: 
http://de.openoffice.org/source/browse/de/www/doc/faq/mitarbeiter/index.html?r1=1.19&r2=1.20
Delta lines:  +5 -5
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--- index.html  2007-01-24 23:33:09+0000        1.19
+++ index.html  2007-05-23 14:19:01+0000        1.20
@@ -123,7 +123,7 @@
 <a href="#N110E2">3-3 Also kann niemand mehr (und ich auch nicht) mit meinem 
Beitrag Geld verdienen?</a>
 </p>
 <p>
-<a href="#N110F2">3-3-1 Also darf ich jetzt OpenOffice.org von der 
OpenOffice.org-Internetseite herunterladen, auf eine CD brennen und 
anschließend (unverändert!) z.B. bei Ebay versteigern?</a>
+<a href="#N110F2">3-3-1 Also darf ich jetzt OpenOffice.org von der 
OpenOffice.org-Internetseite herunterladen, auf eine CD brennen und 
anschließend z.B. bei Ebay versteigern?</a>
 </p>
 <p>
 <a href="#N110F9">3-4 Welche Lizenzen gibt es?</a>
@@ -398,9 +398,9 @@
 <p>Der Begriff „freie Lizenz“ bedeutet hier hauptsächlich die 
„Wahlfreiheit“ des Endanwenders. So kann er auf kostenlose Angebote 
zurückgreifen (z.B. kann er OpenOffice.org kostenlos im Internet 
herunterladen) oder aber kostenpflichtige Angebote eines Dienstleisters (der 
dann z.B. ein gedrucktes Handbuch beilegt und Support für die Software 
gewährt) nutzen.</p>
 <p>Alle im Projekt genutzten Lizenzen erlauben es, mit OpenOffice.org Geld zu 
verdienen, sei es durch die Gewährung von Garantien oder Support oder durch 
eigene Erweiterungen. Auf dieser Basis wird z.B. StarOffice von SUN 
vertrieben.</p>
 <p>Unabhängig davon behältst du selbst jederzeit die Möglichkeit, Geld mit 
deinen Beiträgen zu verdienen, denn du besitzt weiterhin das volle 
Verwertungsrecht. Deshalb kannst du mit deinen Beiträgen alles tun, was du 
möchtest. Z.B. kannst du aus einer ehemals kleinen Anleitung ein Buch 
entwickeln und dieses einem Verlag anbieten. Nur folgendes darfst du nicht: die 
Möglichkeit der freien Weitergabe der ursprünglichen Anleitung zurückziehen 
oder Beiträge, die andere Autoren inzwischen zu dieser Anleitung gemacht haben 
ohne sie zu fragen in deinem Buch benutzen.</p>
-<h3>3-3-1 <a name="N110F2">Also darf ich jetzt OpenOffice.org von der 
OpenOffice.org-Internetseite herunterladen, auf eine CD brennen und 
anschließend (unverändert!) z.B. bei Ebay versteigern?</a>
+<h3>3-3-1 <a name="N110F2">Also darf ich jetzt OpenOffice.org von der 
OpenOffice.org-Internetseite herunterladen, auf eine CD brennen und 
anschließend z.B. bei Ebay versteigern?</a>
 </h3>
-<p>Ja, von unserer Seite spricht nichts dagegen.</p>
+<p>Ja, von unserer Seite spricht nichts gegen die Weitergabe des 
unveränderten Programms. Nach den Maßgaben der <a 
href="http://www.openoffice.org/licenses/lgpl_license.html";>GNU Lesser General 
Public License</a> muss allerdings auch immer der Quelltext von OpenOffice.org 
und die Lizenz selbst mit weitergegeben werden. (Mehr dazu im nächsten 
Punkt.)<br />Beachte auch, dass Handelsplattformen eigene Bestimmungen z.B. 
für selbstgebrannte CDs haben können; hierzu können wir keine Hilfe 
geben.</p>
 <h2>3-4 <a name="N110F9">Welche Lizenzen gibt es?</a>
 </h2>
 <p>Für OpenOffice.org sind folgende Lizenzen wichtig:</p>
@@ -432,13 +432,13 @@
 <p>Es ist schwierig das zu beurteilen, eben weil die Lizenzen auf 
amerikanischem Copyright beruhen und nicht auf deutschem Urheberrecht. 
Allerdings kann ein deutscher Richter (anhand des "Internationalen 
Privatrechts" im Einführungsgesetz zum BGB) das anzuwendende Recht bei einer 
Streitigkeit festlegen. Das kann auch das kalifornische Recht sein, unter 
Berücksichtigung eventuell von deutschem Verbraucherschutzrecht, den nach 
deutschem Recht zulässigen Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen und 
im Haftungs­recht.</p>
 <p>Veränderungen darf dann nur vornehmen, wer mit der Lizenz übereinstimmt 
(auch, wenn sie in englischer Sprache gefasst ist). Und er muss die 
Bestimmungen zumindest bei der Bearbeitung einhalten (für das reine Lesen 
braucht er keine besonderen Nutzungsrechte).</p>
 <p>Kurz zusammengefasst besagen die Lizenzen und das JCA in normalem 
Deutsch:</p>
-<p>LGPL: Du darfst die lizenzierte Software kopieren, verteilen und 
verändern. Die Verwertung ist an Bedingungen geknüpft. So muss der Quellcode 
und die Lizenz bei der Verteilung mitgegeben oder zur Verfügung gestellt 
werden und jede Veränderung am Quellcode fällt ebenfalls unter die LGPL. Das 
heißt, derjenige, dem Du die Software gibst, darf sie wiederum kopieren, 
verteilen und verändern. Die LGPL vererbt sich quasi auf die nächste Version. 
Damit ist sichergestellt, dass die Software verändert werden kann, aber 
dennoch frei bleibt. Zudem erlaubt die LGPL dir, die Software zusammen mit 
anderer Software einzusetzen, ohne dass die andere Software unter der LGPL 
lizenziert werden muss. Ein großer Teil der LGPL dreht sich darum, was genau 
„zusammen mit“ bedeutet. Zudem wird die Weitergabe patentrechtlich 
geschützter Veränderungen verboten und jede Gewährleistung oder Haftung 
abgelehnt.</p>
+<p>LGPL: Du darfst die lizenzierte Software kopieren, verteilen und 
verändern. Die Verwertung ist an Bedingungen geknüpft. So muss der Quellcode 
und die Lizenz bei der Verteilung mitgegeben (Weitergabe auf Datenträgern) 
oder zur Verfügung gestellt (Weitergabe durch Downloadangebot) werden und jede 
Veränderung am Quellcode fällt ebenfalls unter die LGPL. Das heißt, 
derjenige, dem Du die Software gibst, darf sie wiederum kopieren, verteilen und 
verändern. Die LGPL vererbt sich quasi auf die nächste Version. Damit ist 
sichergestellt, dass die Software verändert werden kann, aber dennoch frei 
bleibt. Zudem erlaubt die LGPL dir, die Software zusammen mit anderer Software 
einzusetzen, ohne dass die andere Software unter der LGPL lizenziert werden 
muss. Ein großer Teil der LGPL dreht sich darum, was genau „zusammen mit“ 
bedeutet. Zudem wird die Weitergabe patentrechtlich geschützter Veränderungen 
verboten und jede Gewährleistung oder Haftung abgelehnt.</p>
 <p>Der Quellcode von OpenOffice.org steht unter der LGPL. Zur Vereinfachung 
der Copyrightlage wird von allen, die zum Quellcode oder zu Materialien, die 
mit dem Quellcode zusammen vertrieben werden, beitragen wollen, verlangt, dass 
sie das JCA unterschreiben und Sun zukommen lassen. </p>
 <p>JCA: Dein Beitrag ist deiner, nicht etwa von anderen abgeschrieben oder im 
Auftrag eines anderen entwickelt. Du gewährst Sun ein gemeinsames 
(Verwertungs-)Recht an deinem Beitrag. (Da in Deutschland das Urheberrecht 
nicht übertragbar ist, bleibt dieses bei dir.) Du bestätigst, dass du dies 
gewähren darfst und niemals einen Beitrag abgeben wirst, der ungesetzlich oder 
gegen gültige Verträge verstößt.</p>
 <p>Nach Auskunft von Sun ist das JCA lediglich ein Instrument um den Anwälten 
von Sun in einer möglichen juristischen Auseinandersetzung gute Karten in die 
Hand zu geben. Da Sun selbst als Mitglied von OpenOffice.org seine Beiträge 
der LGPL, sind damit nach aller Wahrscheinlichkeit auch keine unbeabsichtigten 
Verwertungsmöglichkeiten gegeben. In der Folge wird auch kein Beitrag in den 
offiziellen OpenOffice.org - Quellcode gelangen, zu dem kein JCA des 
Beitragenden vorliegt.</p>
 <p>Für Beiträge, die nicht in das Paket aufgenommen werden müssen, wie 
Dokumentationen oder Tutorien, wird die PDL als Lizenz vorgeschlagen, weil eine 
einheitliche Lizenz die Bearbeitung mehrerer Dokumente innerhalb des Projekts 
vereinfacht.</p>
 <p>PDL: Der ursprüngliche Autor und alle folgenden Beitragenden gibt dir ein 
Verwertungsrecht. Wenn du Veränderungen vornimmst, dann müssen diese wieder 
unter die PDL gestellt werden und genau beschrieben werden. Die Lizenz muss mit 
dem Dokument zusammen weitergegeben werden, einschließlich eines Anhangs 
(<em>Appendix</em>), in dem der ursprüngliche Autor und alle folgenden 
Beitragenden genannt werden. Dadurch verbindet sich die Lizenz mit der 
Bearbeitungsgeschichte des Dokuments und wird von Version zu Version vererbt. 
So garantiert die PDL, dass ein Dokument verändert werden kann und dabei immer 
frei bleibt.</p>
-<p>Diese Ausführungen sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.</p>
+<p>Wir können über diese allgemeinen Ausführungen zu den Lizenzen nicht 
hinausgehen, eine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgt nicht.</p>
 <h2>3-7 <a name="N11186">Welche lizenzrechtlichen Dinge muss ich beachten, 
wenn ich mitarbeiten will?</a>
 </h2>
 <p>Es ist notwendig, dass du deutlich machst, unter welchen Lizenzen deine 
Beiträge verwertet werden dürfen. Insbesondere bei umfangreicheren Beiträgen 
solltest du dies gleich von Anfang an planen. Bei kleineren Beiträgen, wie 
redaktionellen Korrekturen an bestehenden Dokumenten, gehen die anderen 
Mitarbeiter im Projekt oft davon aus, dass du bei der abschließenden Prüfung 
der Lizenzlage großzügig sein wirst (d.h. die Verwertungsrechte einem der 
Autoren schenken wirst). Wenn du das nicht willst, dann ist es nur fair, deine 
Lizenzansprüche vorher anzukündigen. Ändere keine Texte, die unter der PDL 
stehen, wenn du mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden bist. Wenn du 
vorhast, viele, auch kleinere Beiträge zur Webseite zu leisten, solltest du 
überlegen, ob du nicht das JCA unterzeichnen willst. </p>




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