Tag, uns erreichte heute ein Schreiben der Bezirksregierung D�sseldorf die sich als zust�ndige Verwaltungsbeh�rde des Mediendienstestaatsvertrag deklariert und sich damit berechtigt sieht, ISP�s bzw. Access Provider aufzufordern, verschiedene (amerikanische) Webangebote zu sperren..
Abgetippte Version untenstehend, nicht-so-tolle-Qualit�t- PDF unter http://www.ccc.de/CRD/CRD20011004-NRWLAD.pdf (wer das ganze lesbarer genie�en m�chte, HTML-Version unter http://www.ccc.de/CRD/CRD20011004-NRWLAD.html). Vielleicht k�nnen die Juristen hier mal etwas zur Erfolgsaussicht und �bertragkeit dieser Vorgehensweise auf andere Bundesl�nder schreiben? Ist das jetzt Internet-Zensur-Einf�hrung in Deutschland oder leben wir schlicht in interessanten Zeiten? A. --- schnipp --- Bezirksregierung D�sseldorf Dienstgeb�ude Cecilienallee 2, 40474 D�sseldorf E-Mail: [EMAIL PROTECTED] Durchwahl: (0211) 475 25 25 Telefax: (0211) 475 - 29 74 Zimmer: Ce 25 Auskunft erteilt: Herr Leroch Aktenzeichen: 21.50.20 D�sseldorf, 04. Oktober 2001 Aufsicht nach dem Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV) Ordnungsrechtliches Verfahren bei Verst��en gegen die Bestimmungen des Mediendienste-Staatsvertrages Anh�rung gem�� Artikel 1, � 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag �ber Mediendienste vom 20. Mai 1997 (GVBL. I 1997 S. 134) in Verbindung mit � 1 der Verordnung �ber Zust�ndigkeiten nach dem Mediendienstestaatsvertrag vom 17. Sept. 1997 (GVBL I, 1997, S. 359) ist die Bezirksregierung D�sseldorf in Nordrhein-Westfalen als die f�r den gesetzlichen Jugendschutz zust�ndige Verwaltungsbeh�rde im Sinne des � 18. Abs. 1 MdStV f�r die �berwachung der Einhaltung der Bestimmungen nach den �� 7, 8 und 9 Abs. 1 MdStV und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach � 20 MdStV zust�ndig. Hierbei habe ich festgestellt, dass durch Sie als Access-Provider im Sinne des � 18 Abs. 3 MdStV unzul�ssig Inhalte verbreitet werden. 1/8 Angebote im Internet sind unzul�ssig, wenn sie 1. gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches versto�en (� 8 Abs. 1 Nr. 1 MdStV), 2. den Krieg verherrlichen (� 8 Abs. 1 Nr. 2 MdStV), 3. offensichtlich geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gef�hrden (� 8 Abs. 1 Nr. 3 MdStV), 4. Menschen, die sterben oder schweren k�rperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenw�rde verletzenden Weise darstellen und ein tats�chliches Geschehen wiedergeben, ohne da� ein �berwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich (� 8 Abs. 1 Nr. 4 MdStV), 5. in sonstiger Weise die Menschenw�rde verletzen (� 8 Abs. 1 Nr. 5 MdStV(, 6. gegen die verfassungsm��ige Ordnung, gegen die allgemeinen Gesetze und gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der pers�nlichen Ehre versto�en (� 7 Abs. 1 MdStV), Folgende Internet-Service enthalten unzul�ssige Inhalte a) http://www.front14.org Der amerikanische Service-Provider Front14 hostet ausschlie�lich rechtsextremistische Internetseiten in verschiedenen Sprachen. Neben dem bisher bereits kostenlosen Angebot von Speicherplatz auf seinen Servern wird mittlerweile auch noch ein kommerzielles erweitertes Nutzungsangebot zur Verf�gung gestellt. Zu handels�blichen Konditionen werden Speicherplatz, Datentransfer, Email-Adressen mit eigenem Domain- Namen etc. angeboten. Aus der Hauptseite geht hervor, dass Front14 selber rechtsextremistisch ist. Front14 sagt �ber sich selbst: "We decided to provide an alternative to proud White men and women, one that would be for our White interests only." und "Only Front14 offers free webhosting and email exclusively to Racialists." Unter anderem wird auf den deutschsprachigen von Front14 gehosteten Seiten zum Rassenhass und zur Gewalt gegen religi�se und ethnische Minderheiten aufgerufen. Dieses Angebot ist unzul�ssig, da es sowohl gegen Nr. 1 der o.a. Rechtsvorschriften verst��t (z.B. � 130, 130 a, 86 StGB), als auch gegen die Nrn. 2, 3, 4 und 5. 2/8 b) http://www.stormfront.org Der amerikanische Service-Provider Stormfront.org bietet ausschlie�lich rechtextremistische Internetseiten in �berwiegend englischer Sprache. Es wird in verschiedenen Ausbaustufen ein kommerzielles Nutzungsangebot zur Verf�gung gestellt. Zus�tzlich werden Speicherplatz, Datentransfer, Email-Adressen mit eigenem Domain-Namen etc. angeboten. Aus der Hauptseite geht hervor, dass Stormfront.org rechtsextremistischer Gesinnung ist. In einem deutschsprachigen Angebot wird u.a. der Begriff "Befreite Zonen" erkl�rt und welchen Umgang man mit Andersdenkenden plant: "...wir bestrafen Abweichler und Feinde..." �ber Stormfront.org die auch einen eigenen Versand betreiben, k�nnen verbotene nationalsozialistische Symbole heruntergeladen bzw. per Post bestellt werden. Dieses Angebot ist unzul�ssig, da es sowohl gegen Nr. 1 der o.a. Rechtsvorschriften verst��t (z.B. � 130, 130 a, 86 StGB), als auch gegen die Nrn. 2, 3, 4, und 5. c) http://www.nazi-lauck-nsdapao.com Auf dieser Seite wird nationalsozialistisches Propagandamaterial angeboten und auf zynische Art die Opfer des Holocaust verunglimpft. Es k�nnen rassistische Computerspiele (KZ-Rattenjagd, Nazi-Doom) heruntergeladen werden. Sogenannte Nachbildungen von Zyklon B Kanistern - Marke Konzentrationslager Ausschwitz - werden ebenso wie nationalsozialistische Logos und Klingelt�ne f�r das Mobiltelefon angeboten. Dieses Angebot im Internet ist unzul�ssig, da es gegen die Nrn. 1, 2 und 3 der o.a. Rechtsvorschriften verst��t. Insbesondere liegt hier der Versto� gegen strafrechtliche Bestimmungen vor (z.B. � 130, 130 a und 86 StGB). d) http://www.rotten.com Auf der Seite dieses amerikanischen Content-Provider, der gleichzeitig sein Angebot hostet, wird auf zynische Art und Weise Gewalt- und Kriegsverherrlichung betrieben. 3/8 Weiterhin werden in unz�hligen Bildern Unfall- und Gewaltopfer unter Nichtbeachtung der Menschenw�rde gezeigt. Eine Unzul�ssigkeit dieser Angebote ergibt sich nicht nur aus dem Versto� gegen die o.g. Rechtsvorschriften unter den Nrn. 1 und 2 (� 130, 130 a und 86 StGB) sowie Nr. 3 (sittliche Gef�hrdung von Kindern und Jugendlichen), sondern insbesondere gegen die Nrn. 4 und 5 - Menschen werden in einer die Menschenw�rde verletzenden Weise dargestellt -. Die unter a) bis d) aufgef�hrten Internet-Adressen versto�en gegen die Nr. 6 der o.g. Rechtvorschriften i. S. d. � 7 Abs. 1 MdStV. Nach � 18 Abs. 2 MdStV trifft die jeweils zust�ndige Aufsichtsbeh�rde bei einem Versto� gegen die Bestimmungen des Mediendienste-Staatsvertrags die zur Beseitigung des Versto�es erforderlichen Ma�nahmen gegen�ber dem Anbieter. Sie kann insbesondere Angebote untersagen und deren Sperrung anordnen. Nach � 5 Abs. 1 MdStV sind Anbieter f�r eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten (Content-Provider), nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Gem�� � 5 Abs. 2 MdStV sind Anbieter f�r fremde Inhalte, die Sie zur Nutzung bereithalten (Service-Provider), nur dann verantwortlich, wenn Sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch m�glich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Nach � 5 Abs. 3 MdStV sind Anbieter f�r fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln (Access-Provider), nicht verantwortlich. Allerdings k�nnen nach � 18 Abs. 3 MdStV Ma�nahmen zur Sperrung von Angeboten auch gegen die Anbieter von fremden Inhalten nach � 5 Abs. 3 MdStV gerichtet werden, wenn sich Ma�nahmen gegen�ber den Verantwortlichen nach � 5 Abs. 1 und 2 als nicht durchf�hrbar oder nicht erfolgversprechend erweisen. Vorraussetzung ist, dass der Anbieter unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gem�� � 85 des Telekommunikationsgesetzes von den Inhalten Kenntnis erlangt und eine Sperrung technisch m�glich und zumutbar ist. 4/8 Die Content- und Service-Provider s�mtlicher o.g. Angebote haben ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so dass die Ma�nahmen gegen�ber diesen Verantwortlichen nach �5 Abs. 1 und 2 MdStV weder durchf�hrbar noch erfolgversprechend sind. Bei den o.g. Angeboten sind soweit Content- und Service-Provider nicht identisch sind, die Content-Provider-Adressen nicht ermittelbar, da die entsprechenden Registrierungsdaten nicht vorhanden oder fehlerhaft sind. Deshalb wurden die zust�ndigen amerikanischen Service-Provider von mir per E-Mail auf die Rechtswidrigkeit der o.g. Internet-Seiten nach deutschem Recht hingewiesen und ersucht, diese Angebote zu entfernen. Eine Reaktion der angeschriebenen Service-Provider erfolgte nicht. Insofern mache ich hier vom � 18 Abs. 3 MdStV Gebrauch, wonach Ma�nahmen zur Sperrung von Angeboten auch gegen Anbieter von fremden Inhalten nach � 5 Abs. 3 MdStV gerichtet werden k�nnen, wenn der Anbieter von den Inhalten Kenntnis erlangt hat. Sofern Ihnen diese Angebote bisher nicht bekannt waren, setze ich Sie hiermit davon in Kenntnis. Eine Sperrung dieser unzul�ssigen Angebote ist technisch m�glich. Angesichts dessen, dass die o.g. Angebote gegen das Strafgesetzbuch versto�en und die verfassungsm�ssige Ordnung nachhaltig gef�hren, habe ich eine Sperrung auch f�r zumutbar. Ich gebe Ihnen hiermit gem�� � 28 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) Gelegenheit, sich zu der beabsichtigen Sperrungsverf�gung zu �u�ern. Sofern Sie sich _schriftlich_ �u�ern wollen, erwarte ich Ihre Stellungnahme bis zum 22.10.2001. Ich gebe Ihnen - wie auch allen anderen mir bekannten Access-Providern in NRW, denen ich ebenfalls mit heutigem Datum ein Anh�rungsschreiben zugesandt habe - zus�tzlich Gelegenheit sich in einer _m�ndlichen_ Anh�rung zu �u�ern. Die Anh�rung findet statt 5/8 am 13. November 2001 um 10:00 Uhr im Plenarsaal der Bezirksregierung D�sseldorf, Cecillenallee 2, 40474 D�sseldorf, wozu ich Sie hiermit recht herzlich einlade. Ich bitte Sie an Hand des beigef�gten Vordrucks bis zum 10. Oktober um Mitteilung ob und ggf. wer aus Ihrem Hause hieran teilnimmt. Mit freundlichen Gr��en Im Auftrag (Sch�tte) 6/8 _________________ _____________________ Absender Anschrift Mit Fax- und Telefonnummer Bezirksregierung D�sseldorf Dezernat 21 - Medienaufsicht - Cecilienalee 2 40474 D�sseldorf Fax: 0211/475-2974 Medienaufsicht nach dem Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV); M�ndliche Anh�rung an 13. November 2001 um 10:00 im Plenarsaal der Bezirksregierung D�sseldorf a) An dem o.g. Termin wird teilgenommem [ ] Ja [ ] Nein Name des/der Teilnehmer/s: _____________________________________________ b) Name und Anschrift des tats�chlich Verantwortlichen: ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ _____________________ _________________ Datum Unterschrift 7/8 --- schnapp --- -- "Military justice is to justice like military music is to music. " (Gaucho Marx) Andy Mueller-Maguhn, [EMAIL PROTECTED], Postfach 64 02 34, D-10048 Berlin, Germany Key ID 331F9781 - Fingerprint 4996 E00B 317E AA17 9753 4678 9485 AD2A
