Tag,

uns erreichte heute ein Schreiben der Bezirksregierung
D�sseldorf die sich als zust�ndige Verwaltungsbeh�rde
des Mediendienstestaatsvertrag deklariert und sich damit
berechtigt sieht, ISP�s bzw. Access Provider aufzufordern,
verschiedene (amerikanische) Webangebote zu sperren..

Abgetippte Version untenstehend, nicht-so-tolle-Qualit�t-
PDF unter http://www.ccc.de/CRD/CRD20011004-NRWLAD.pdf
(wer das ganze lesbarer genie�en m�chte, HTML-Version unter
http://www.ccc.de/CRD/CRD20011004-NRWLAD.html).

Vielleicht k�nnen die Juristen hier mal etwas zur Erfolgsaussicht
und �bertragkeit dieser Vorgehensweise auf andere Bundesl�nder
schreiben? Ist das jetzt Internet-Zensur-Einf�hrung in 
Deutschland oder leben wir schlicht in interessanten Zeiten?

A.

--- schnipp ---

Bezirksregierung D�sseldorf
Dienstgeb�ude Cecilienallee 2, 40474 D�sseldorf
E-Mail: [EMAIL PROTECTED]
Durchwahl: (0211) 475 25 25
Telefax: (0211) 475 - 29 74
Zimmer: Ce 25
Auskunft erteilt: Herr Leroch

Aktenzeichen:
21.50.20

D�sseldorf, 04. Oktober 2001



Aufsicht nach dem Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV)
Ordnungsrechtliches Verfahren bei Verst��en gegen die Bestimmungen des
Mediendienste-Staatsvertrages

                              Anh�rung

gem�� Artikel 1, � 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag �ber Mediendienste
vom 20. Mai 1997 (GVBL. I 1997 S. 134) in Verbindung mit � 1 der Verordnung
�ber Zust�ndigkeiten nach dem Mediendienstestaatsvertrag vom 17. Sept. 1997 
(GVBL I, 1997, S. 359) ist die Bezirksregierung D�sseldorf in Nordrhein-Westfalen
als die f�r den gesetzlichen Jugendschutz zust�ndige Verwaltungsbeh�rde im Sinne
des � 18. Abs. 1 MdStV f�r die �berwachung der Einhaltung der Bestimmungen
nach den �� 7, 8 und 9 Abs. 1 MdStV und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
nach � 20 MdStV zust�ndig.

Hierbei habe ich festgestellt, dass durch Sie als Access-Provider im Sinne des
� 18 Abs. 3 MdStV unzul�ssig Inhalte verbreitet werden.

                                1/8

Angebote im Internet sind unzul�ssig, wenn sie

1. gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches versto�en (� 8 Abs. 1 Nr. 1 MdStV),

2. den Krieg verherrlichen (� 8 Abs. 1 Nr. 2 MdStV),

3. offensichtlich geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu
   gef�hrden (� 8 Abs. 1 Nr. 3 MdStV),

4. Menschen, die sterben oder schweren k�rperlichen oder seelischen Leiden
   ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenw�rde verletzenden Weise
   darstellen und ein tats�chliches Geschehen wiedergeben, ohne da� ein
   �berwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der
   Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich
   (� 8 Abs. 1 Nr. 4 MdStV),

5. in sonstiger Weise die Menschenw�rde verletzen (� 8 Abs. 1 Nr. 5 MdStV(,

6. gegen die verfassungsm��ige Ordnung, gegen die allgemeinen Gesetze und
   gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der pers�nlichen Ehre
   versto�en (� 7 Abs. 1 MdStV),

Folgende Internet-Service enthalten unzul�ssige Inhalte

a) http://www.front14.org

   Der amerikanische Service-Provider Front14 hostet ausschlie�lich
   rechtsextremistische Internetseiten in verschiedenen Sprachen. Neben dem
   bisher bereits kostenlosen Angebot von Speicherplatz auf seinen
   Servern wird mittlerweile auch noch ein kommerzielles erweitertes
   Nutzungsangebot zur Verf�gung gestellt. Zu handels�blichen Konditionen
   werden Speicherplatz, Datentransfer, Email-Adressen mit eigenem Domain-
   Namen etc. angeboten. Aus der Hauptseite geht hervor, dass Front14 selber
   rechtsextremistisch ist. Front14 sagt �ber sich selbst: "We decided to
   provide an alternative to proud White men and women, one that would be for
   our White interests only." und "Only Front14 offers free webhosting and
   email exclusively to Racialists."
   Unter anderem wird auf den deutschsprachigen von Front14 gehosteten Seiten
   zum Rassenhass und zur Gewalt gegen religi�se und ethnische Minderheiten
   aufgerufen. Dieses Angebot ist unzul�ssig, da es sowohl gegen Nr. 1 der
   o.a. Rechtsvorschriften verst��t (z.B. � 130, 130 a, 86 StGB), als auch
   gegen die Nrn. 2, 3, 4 und 5.

                                2/8

b) http://www.stormfront.org

   Der amerikanische Service-Provider Stormfront.org bietet ausschlie�lich
   rechtextremistische Internetseiten in �berwiegend englischer Sprache.
   Es wird in verschiedenen Ausbaustufen ein kommerzielles Nutzungsangebot
   zur Verf�gung gestellt. Zus�tzlich werden Speicherplatz, Datentransfer,
   Email-Adressen mit eigenem Domain-Namen etc. angeboten. Aus der Hauptseite
   geht hervor, dass Stormfront.org rechtsextremistischer Gesinnung ist. In
   einem deutschsprachigen Angebot wird u.a. der Begriff "Befreite Zonen"
   erkl�rt und welchen Umgang man mit Andersdenkenden plant: "...wir
   bestrafen Abweichler und Feinde..."
   �ber Stormfront.org die auch einen eigenen Versand betreiben, k�nnen
   verbotene nationalsozialistische Symbole heruntergeladen bzw. per Post
   bestellt werden. Dieses Angebot ist unzul�ssig, da es sowohl gegen Nr. 1 der
   o.a. Rechtsvorschriften verst��t (z.B. � 130, 130 a, 86 StGB), als auch
   gegen die Nrn. 2, 3, 4, und 5.

c) http://www.nazi-lauck-nsdapao.com
   
   Auf dieser Seite wird nationalsozialistisches Propagandamaterial angeboten
   und auf zynische Art die Opfer des Holocaust verunglimpft. Es k�nnen
   rassistische Computerspiele (KZ-Rattenjagd, Nazi-Doom) heruntergeladen
   werden. Sogenannte Nachbildungen von Zyklon B Kanistern - Marke
   Konzentrationslager Ausschwitz - werden ebenso wie nationalsozialistische
   Logos und Klingelt�ne f�r das Mobiltelefon angeboten.
   Dieses Angebot im Internet ist unzul�ssig, da es gegen die Nrn. 1, 2 und
   3 der o.a. Rechtsvorschriften verst��t. Insbesondere liegt hier der
   Versto� gegen strafrechtliche Bestimmungen vor (z.B. � 130, 130 a und
   86 StGB).

d) http://www.rotten.com

   Auf der Seite dieses amerikanischen Content-Provider, der gleichzeitig
   sein Angebot hostet, wird auf zynische Art und Weise Gewalt- und
   Kriegsverherrlichung betrieben.

                                3/8

   Weiterhin werden in unz�hligen Bildern Unfall- und Gewaltopfer unter
   Nichtbeachtung der Menschenw�rde gezeigt.
   Eine Unzul�ssigkeit dieser Angebote ergibt sich nicht nur aus dem Versto�
   gegen die o.g. Rechtsvorschriften unter den Nrn. 1 und 2 (� 130, 130 a und
   86 StGB) sowie Nr. 3 (sittliche Gef�hrdung von Kindern und Jugendlichen),
   sondern insbesondere gegen die Nrn. 4 und 5 - Menschen werden in einer die
   Menschenw�rde verletzenden Weise dargestellt -.

Die unter a) bis d) aufgef�hrten Internet-Adressen versto�en gegen die Nr. 6
der o.g. Rechtvorschriften i. S. d. � 7 Abs. 1 MdStV.

Nach � 18 Abs. 2 MdStV trifft die jeweils zust�ndige Aufsichtsbeh�rde bei
einem Versto� gegen die Bestimmungen des Mediendienste-Staatsvertrags die zur
Beseitigung des Versto�es erforderlichen Ma�nahmen gegen�ber dem Anbieter.
Sie kann insbesondere Angebote untersagen und deren Sperrung anordnen.

Nach � 5 Abs. 1 MdStV sind Anbieter f�r eigene Inhalte, die sie zur Nutzung
bereithalten (Content-Provider), nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Gem�� � 5 Abs. 2 MdStV sind Anbieter f�r fremde Inhalte, die Sie zur Nutzung
bereithalten (Service-Provider), nur dann verantwortlich, wenn Sie von diesen
Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch m�glich und zumutbar ist,
deren Nutzung zu verhindern.
Nach � 5 Abs. 3 MdStV sind Anbieter f�r fremde Inhalte, zu denen sie lediglich
den Zugang zur Nutzung vermitteln (Access-Provider), nicht verantwortlich.

Allerdings k�nnen nach � 18 Abs. 3 MdStV Ma�nahmen zur Sperrung von Angeboten
auch gegen die Anbieter von fremden Inhalten nach � 5 Abs. 3 MdStV gerichtet
werden, wenn sich Ma�nahmen gegen�ber den Verantwortlichen nach � 5 Abs. 1 und
2 als nicht durchf�hrbar oder nicht erfolgversprechend erweisen. Vorraussetzung
ist, dass der Anbieter unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gem�� � 85 des
Telekommunikationsgesetzes von den Inhalten Kenntnis erlangt und eine Sperrung
technisch m�glich und zumutbar ist.

                                4/8

Die Content- und Service-Provider s�mtlicher o.g. Angebote haben ihren Sitz
nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so dass die Ma�nahmen gegen�ber
diesen Verantwortlichen nach �5 Abs. 1 und 2 MdStV weder durchf�hrbar noch
erfolgversprechend sind.

Bei den o.g. Angeboten sind soweit Content- und Service-Provider nicht
identisch sind, die Content-Provider-Adressen nicht ermittelbar, da die
entsprechenden Registrierungsdaten nicht vorhanden oder fehlerhaft sind.
Deshalb wurden die zust�ndigen amerikanischen Service-Provider von mir per
E-Mail auf die Rechtswidrigkeit der o.g. Internet-Seiten nach deutschem
Recht hingewiesen und ersucht, diese Angebote zu entfernen. Eine Reaktion der
angeschriebenen Service-Provider erfolgte nicht.

Insofern mache ich hier vom � 18 Abs. 3 MdStV Gebrauch, wonach Ma�nahmen
zur Sperrung von Angeboten auch gegen Anbieter von fremden Inhalten nach
� 5 Abs. 3 MdStV gerichtet werden k�nnen, wenn der Anbieter von den Inhalten
Kenntnis erlangt hat. Sofern Ihnen diese Angebote bisher nicht bekannt waren,
setze ich Sie hiermit davon in Kenntnis.

Eine Sperrung dieser unzul�ssigen Angebote ist technisch m�glich.

Angesichts dessen, dass die o.g. Angebote gegen das Strafgesetzbuch versto�en
und die verfassungsm�ssige Ordnung nachhaltig gef�hren, habe ich eine
Sperrung auch f�r zumutbar.

Ich gebe Ihnen hiermit gem�� � 28 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
Gelegenheit, sich zu der beabsichtigen Sperrungsverf�gung zu �u�ern.

Sofern Sie sich _schriftlich_ �u�ern wollen, erwarte ich Ihre Stellungnahme
bis zum 22.10.2001.

Ich gebe Ihnen - wie auch allen anderen mir bekannten Access-Providern in
NRW, denen ich ebenfalls mit heutigem Datum ein Anh�rungsschreiben zugesandt
habe - zus�tzlich Gelegenheit sich in einer _m�ndlichen_ Anh�rung zu �u�ern.

Die Anh�rung findet statt

                                5/8
am 13. November 2001 um 10:00 Uhr im Plenarsaal der
Bezirksregierung D�sseldorf, Cecillenallee 2, 40474 D�sseldorf,

wozu ich Sie hiermit recht herzlich einlade.
Ich bitte Sie an Hand des beigef�gten Vordrucks bis zum 10. Oktober um
Mitteilung ob und ggf. wer aus Ihrem Hause hieran teilnimmt.

Mit freundlichen Gr��en
Im Auftrag
(Sch�tte)

                                6/8
_________________                            _____________________
   Absender                                        Anschrift
                                            Mit Fax- und Telefonnummer

Bezirksregierung D�sseldorf
Dezernat 21
- Medienaufsicht -
Cecilienalee 2

40474 D�sseldorf

Fax: 0211/475-2974

Medienaufsicht nach dem Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV);
M�ndliche Anh�rung an 13. November 2001 um 10:00 im Plenarsaal der
Bezirksregierung D�sseldorf

a) An dem o.g. Termin wird teilgenommem [ ] Ja [ ] Nein
   Name des/der Teilnehmer/s: _____________________________________________

b) Name und Anschrift des tats�chlich Verantwortlichen:
   ________________________________________________________________________
   ________________________________________________________________________
   ________________________________________________________________________


   _____________________   _________________
   Datum                   Unterschrift

                                7/8

--- schnapp ---



-- 
"Military justice is to justice like military music is to music. " (Gaucho Marx)

Andy Mueller-Maguhn, [EMAIL PROTECTED], Postfach 64 02 34, D-10048 Berlin, Germany
Key ID 331F9781 - Fingerprint 4996 E00B 317E AA17 9753 4678 9485 AD2A


Antwort per Email an