> Vielleicht k�nnen die Juristen hier mal etwas zur Erfolgsaussicht > und �bertragkeit dieser Vorgehensweise auf andere Bundesl�nder > schreiben?
1. Funktioniert in jedem Bundesland. 2. Keine Zensur, sondern (abstrakt) m.E. eine der wenigen Ma�nahmen, die aus jur. Sicht rechtstheoretisch wie rechtspraktisch keinen ernsthaften Bedenken begegnet. 3. Ich glaube, ich kenne das Schreiben. Ma�nahme d�rfte - bei summarischer Pr�fung - in Ordnung gehen, wirft aber grunds�tzliche (rechtspolitische) Fragen auf. Fraglich ist allerdings die Anwenbarkeit des Mediendienstestaatsvertrages, worauf es aber u.U. nicht ankommt. Str�mer ist offensichtlich kein Polizeirechtler ;-) 4. Die Frage der Kosten f�r die Sperrung ist juristisch suuuper spannend. 5. Eine Frage ist, ob die Betroffenen Anbieter gegen die Sperrung vorgehen k�nnten - allerdings eine Frage eher akademischer Natur. Ebenso, ob diese nicht im Verwaltungsverfahren beteiligt werden m�ssen. Offenbar sind die Inhalte aber indiziert, so dass sich aus medienrechtlicher Sicht keine Probleme ergeben. Gru� S.H.
