> Vielleicht k�nnen die Juristen hier mal etwas zur Erfolgsaussicht
> und �bertragkeit dieser Vorgehensweise auf andere Bundesl�nder
> schreiben? 

1. Funktioniert in jedem Bundesland.

2. Keine Zensur, sondern (abstrakt) m.E. eine der wenigen Ma�nahmen, die aus jur. 
Sicht rechtstheoretisch wie rechtspraktisch keinen ernsthaften Bedenken begegnet.

3. Ich glaube, ich kenne das Schreiben. Ma�nahme d�rfte - bei summarischer Pr�fung - 
in Ordnung gehen, wirft aber grunds�tzliche (rechtspolitische) Fragen auf. Fraglich 
ist allerdings die Anwenbarkeit des Mediendienstestaatsvertrages, worauf es aber u.U. 
nicht ankommt. Str�mer ist offensichtlich kein Polizeirechtler ;-)

4. Die Frage der Kosten f�r die Sperrung ist juristisch suuuper spannend.

5. Eine Frage ist, ob die Betroffenen Anbieter gegen die Sperrung vorgehen k�nnten - 
allerdings eine Frage eher akademischer Natur. Ebenso, ob diese nicht im 
Verwaltungsverfahren beteiligt werden m�ssen. Offenbar sind die Inhalte aber 
indiziert, so dass sich aus medienrechtlicher Sicht keine Probleme ergeben.

Gru�
S.H.


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