Hallo Sierk, 

Es ist mir verfassungsrechtlich immer noch nicht klar, auf
welcher Grundlage die Freiheit des Rezipienten (Surfer!)
beschnitten wird. Verbieten wir jetzt wieder Feind-Radio?

Tatsache ist, dass alle Angebote im Betreiberland legal sind.
Dort sind sie allgemein zug�ngliche Quellen. Was NRW hier macht
ist ein Import-Verbot f�r Information. 

Art 5 sagt doch gegen die Feind-Radio Gesetze des Dritten
Reiches, dass man sich ungehindert aus allgemein zug�nglichen
Quellen informieren kann. Das wird in der Europ�ischen Konvention
f�r Menschenrechte ebenfalls abgedeckt.

Der Vorbehalt der Einschr�nkung aus allgemeinen Gesetzen kann ja
nur nach innen wirken, weil die Einschr�nkung der
Allgemeinzug�nglichkeit in den USA jedenfalls nicht Aufgabe eines
Regierungsdirektors aus NRW ist. Das ist auch gut so. Es geht ja
gerade um Vielfalt von Ausserhalb.

Insofern w�rde man dem Art 5 jeglichen Kerngehalt versagen, wenn
ein allgemeines Gesetz (hier MDStV) jegliche allgemein
zug�ngliche Information ausserhalb seines Wirkungsgebietes
einfach inkriminieren k�nnte. Damit w�re das Verbot des
Feind-Radio-h�rens ja wieder eingef�hrt. Wenn das m�glich w�re,
h�tten wir sicherlich ein wesentliches St�ck Freiheit und
Demokratie verloren. Denn gerade die nicht konformen Quellen von
ausserhalb sind in kritischen Situation wichtig f�r die
Meinungsbildung. 

Dabei geht es mir sicherlich nicht um die paar Schmuddel-Webs,
die aufgef�hrt werden. Hier wird der erste Stein geworfen.

Gruss

Rigo

On Fri, Oct 26, 2001 at 09:29:25PM +0200, Sierk Hamann (GMX) wrote:
> > Vielleicht k�nnen die Juristen hier mal etwas zur Erfolgsaussicht
> > und �bertragkeit dieser Vorgehensweise auf andere Bundesl�nder
> > schreiben? 
> 
> 1. Funktioniert in jedem Bundesland.
> 
> 2. Keine Zensur, sondern (abstrakt) m.E. eine der wenigen Ma�nahmen, die aus jur. 
> Sicht rechtstheoretisch wie rechtspraktisch keinen ernsthaften Bedenken begegnet.
> 
> 3. Ich glaube, ich kenne das Schreiben. Ma�nahme d�rfte - bei summarischer Pr�fung - 
> in Ordnung gehen, wirft aber grunds�tzliche (rechtspolitische) Fragen auf. Fraglich 
> ist allerdings die Anwenbarkeit des Mediendienstestaatsvertrages, worauf es aber 
> u.U. nicht ankommt. Str�mer ist offensichtlich kein Polizeirechtler ;-)
> 
> 4. Die Frage der Kosten f�r die Sperrung ist juristisch suuuper spannend.
> 
> 5. Eine Frage ist, ob die Betroffenen Anbieter gegen die Sperrung vorgehen k�nnten - 
> allerdings eine Frage eher akademischer Natur. Ebenso, ob diese nicht im 
> Verwaltungsverfahren beteiligt werden m�ssen. Offenbar sind die Inhalte aber 
> indiziert, so dass sich aus medienrechtlicher Sicht keine Probleme ergeben.
> 
> Gru�
> S.H.
> 
> 
> 
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