Hallo Sierk, Es ist mir verfassungsrechtlich immer noch nicht klar, auf welcher Grundlage die Freiheit des Rezipienten (Surfer!) beschnitten wird. Verbieten wir jetzt wieder Feind-Radio?
Tatsache ist, dass alle Angebote im Betreiberland legal sind. Dort sind sie allgemein zug�ngliche Quellen. Was NRW hier macht ist ein Import-Verbot f�r Information. Art 5 sagt doch gegen die Feind-Radio Gesetze des Dritten Reiches, dass man sich ungehindert aus allgemein zug�nglichen Quellen informieren kann. Das wird in der Europ�ischen Konvention f�r Menschenrechte ebenfalls abgedeckt. Der Vorbehalt der Einschr�nkung aus allgemeinen Gesetzen kann ja nur nach innen wirken, weil die Einschr�nkung der Allgemeinzug�nglichkeit in den USA jedenfalls nicht Aufgabe eines Regierungsdirektors aus NRW ist. Das ist auch gut so. Es geht ja gerade um Vielfalt von Ausserhalb. Insofern w�rde man dem Art 5 jeglichen Kerngehalt versagen, wenn ein allgemeines Gesetz (hier MDStV) jegliche allgemein zug�ngliche Information ausserhalb seines Wirkungsgebietes einfach inkriminieren k�nnte. Damit w�re das Verbot des Feind-Radio-h�rens ja wieder eingef�hrt. Wenn das m�glich w�re, h�tten wir sicherlich ein wesentliches St�ck Freiheit und Demokratie verloren. Denn gerade die nicht konformen Quellen von ausserhalb sind in kritischen Situation wichtig f�r die Meinungsbildung. Dabei geht es mir sicherlich nicht um die paar Schmuddel-Webs, die aufgef�hrt werden. Hier wird der erste Stein geworfen. Gruss Rigo On Fri, Oct 26, 2001 at 09:29:25PM +0200, Sierk Hamann (GMX) wrote: > > Vielleicht k�nnen die Juristen hier mal etwas zur Erfolgsaussicht > > und �bertragkeit dieser Vorgehensweise auf andere Bundesl�nder > > schreiben? > > 1. Funktioniert in jedem Bundesland. > > 2. Keine Zensur, sondern (abstrakt) m.E. eine der wenigen Ma�nahmen, die aus jur. > Sicht rechtstheoretisch wie rechtspraktisch keinen ernsthaften Bedenken begegnet. > > 3. Ich glaube, ich kenne das Schreiben. Ma�nahme d�rfte - bei summarischer Pr�fung - > in Ordnung gehen, wirft aber grunds�tzliche (rechtspolitische) Fragen auf. Fraglich > ist allerdings die Anwenbarkeit des Mediendienstestaatsvertrages, worauf es aber > u.U. nicht ankommt. Str�mer ist offensichtlich kein Polizeirechtler ;-) > > 4. Die Frage der Kosten f�r die Sperrung ist juristisch suuuper spannend. > > 5. Eine Frage ist, ob die Betroffenen Anbieter gegen die Sperrung vorgehen k�nnten - > allerdings eine Frage eher akademischer Natur. Ebenso, ob diese nicht im > Verwaltungsverfahren beteiligt werden m�ssen. Offenbar sind die Inhalte aber > indiziert, so dass sich aus medienrechtlicher Sicht keine Probleme ergeben. > > Gru� > S.H. > > > > -- > To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] > For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED] >
