-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Hallo Listen,
- Zigarettenautomaten duerfen keine Zigaretten mehr an Jugendliche unter 16 Jahren abgeben! - Unterscheidung zwischen Teledienste und Mediendienste wird aufge- hoben - verbindliche Altersgrenzen fuer Spiele - Indizierung nun ohne Antrag moeglich - BpS darf auch Netzinhalte indizieren (tat sie bisher auch, was soll da neu sein?), aber keine Rundfunkinhalte (auch keine Ver- aenderung). Alte Fassung GjSM: � 1 Aufnahme von Schriften in eine Liste ------------------------------------------------------------------- [..] 3) Den Schriften stehen Ton- und Bildtr�ger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen gleich. Schriften im Sinne dieses Gesetzes sind nicht Rundfunksendungen nach � 2 des Rundfunkstaatsvertrages sowie inhaltliche Angebote bei Verteildiensten und Abrufdiensten, soweit die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung f�r die Allgemeinheit im Vordergrund steht, nach � 2 des Mediendienste-Staatsvertrages in der Fassung vom 20. Januar bis 7. Februar 1997. [..] ------------------------------------------------------------------- Interessant wird wohl eher, wie man all diese Dinge durchsetzen will. Quelle: http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Pressemitteilung/ix_79408.htm?template=single&id=79408_4751&script=1&ixepf=_79408_4751 - --------------------------------------------------------------------------- Pressemitteilung Mi 08.05.2002 Mehr Schutz f�r Kinder und Jugendliche vor Gewalt Neuregelung des Jugendschutzgesetzes im Kabinett Heute hat das Bundeskabinett der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes, die von Bundesministerin Bergmann vorgelegt wurde, zugestimmt. [..] Mit der Jugendschutz-Neuregelung werden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der �ffentlichkeit (J�SchG) und das Gesetz �ber die Verbreitung jugendgef�hrdender Schriften und Medieninhalte (GjS) zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz (JuSchG) zusammengef�hrt. Bisher galt: Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der �ffentlichkeit regelt [..] Die zentralen Punkte der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes * Die bisher geltende Unterscheidung in Teledienste (Zust�ndigkeit des Bundes) und Mediendienste (Zust�ndigkeit der L�nder) wird aufgehoben. K�nftig wird zwischen Telemedien (alle neuen Medien) und Tr�germedien (Offline-Medien: B�cher, Musik-CDs, Videokassetten, CD-ROMs und DVDs) unterschieden. * Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen werden in Zukunft auch Computerspiele und Bildschirmspielger�te mit einer Alterskennzeichnung versehen und f�r Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser Alterskennzeichnung freigegeben. * Die Bundespr�fstelle f�r jugendgef�hrdende Medien (bislang: Schriften) kann alle herk�mmlichen und auch alle neuen Medien indizieren. Die Bundespr�fstelle nimmt die Aufgabe wahr, jugendgef�hrdende Inhalte in Online-Medien mit Ausnahme des Rundfunks festzustellen. Sie hat daf�r die Stellungnahme der "Kommission f�r Jugendmedienschutz" (KJM), der zentralen Aufsichtsstelle der L�nder, einzuholen. * Das Indizierungsverfahren der Bundespr�fstelle wird neu geregelt. K�nftig kann die Bundespr�fstelle auch ohne Antrag t�tig werden, um zu gew�hrleisten, dass m�glichst alle jugendgef�hrdenden Angebote in die Liste der Bundespr�fstelle aufgenommen werden. * F�r Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgef�hrdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellung, verboten. Schon ohne Indizierung durch die Bundespr�fstelle sollen Tr�germedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenw�rde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter K�rperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. * Zum bisher geltenden Verbot des Rauchens in der �ffentlichkeit f�r Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kommt ein Verbot der gewerblichen Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Zigarettenautomaten m�ssen so gesichert werden, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu Zigaretten nicht m�glich ist. * Werbefilme f�r alkoholische Getr�nke und Tabakwaren d�rfen nur noch f�r Jugendliche ab 16 Jahren freigegeben werden, damit junge Menschen nicht zum Alkohol- und Tabakkonsum animiert werden. Das hei�t, diese Werbefilme d�rfen im Kino nur Jugendlichen �ber 16 Jahren gezeigt werden. [..] Kompetenzen Bund und L�nder im Jugendmedienschutz * Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der L�nder, der neu gefasst wird, schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage f�r den Jugendschutz in den Online-Medien (Internet, Rundfunk). * Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der L�nder wird wie im Jugendschutzgesetz des Bundes unterschieden zwischen Jugendgef�hrdung und Jugendbeeintr�chtigung. Jugendgef�hrdende Angebote d�rfen Kindern und Jugendlichen nicht zug�nglich gemacht werden. Bei jugendbeeintr�chtigenden Angeboten m�ssen die Anbieter den Zugang von Kindern und Jugendlichen einschr�nken. * Die Bundespr�fstelle f�r jugendgef�hrdende Medien (bislang: Schriften) indiziert jugendgef�hrdende Inhalte im Internet. [..] * Als zentrale Aufsichtsstelle auf L�nderebene wird die "Kommission f�r Jugendmedienschutz" (KJM) neu geschaffen. Sie hat die Aufgabe, Jugendbeeintr�chtigung zu beurteilen, dar�ber zu entscheiden und gegebenenfalls bei der Bundespr�fstelle f�r jugendgef�hrdende Medien eine Indizierung zu beantragen. Sie ist ferner f�r die Anerkennung von Einrichtungen der Selbstkontrolle zust�ndig. [..] - --snip-- MfG Olaf, ./fx3 - -- "Die gro�e Furcht der Labels ist, dass Internet-Radio keine Nachfrage erzeugt, sondern Nachfrage befriedigt." (Ted Cohen, EMI) -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: PGP 6.5i Comment: Aktueller Lieblink: http://odem.org/informationsfreiheit/ iQA/AwUBPNlNeHjCLASK4o+rEQKRHwCaAgeDNfv0Bd4kwbI9FuBrnEz+XvsAn0qZ gm5YRZ20i3CD55MHUIgGmVz0 =ZlGN -----END PGP SIGNATURE-----
