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Hallo Listen,

 - Zigarettenautomaten duerfen keine Zigaretten mehr an Jugendliche
   unter 16 Jahren abgeben!
 - Unterscheidung zwischen Teledienste und Mediendienste wird aufge-
   hoben
 - verbindliche Altersgrenzen fuer Spiele
 - Indizierung nun ohne Antrag moeglich
 - BpS darf auch Netzinhalte indizieren (tat sie bisher auch, was
   soll da neu sein?), aber keine Rundfunkinhalte (auch keine Ver-
   aenderung).

   Alte Fassung GjSM: � 1 Aufnahme von Schriften in eine Liste
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   [..] 3) Den Schriften stehen Ton- und Bildtr�ger, Datenspeicher,
   Abbildungen und andere Darstellungen gleich. Schriften im Sinne
   dieses Gesetzes sind nicht Rundfunksendungen nach � 2 des
   Rundfunkstaatsvertrages sowie inhaltliche Angebote bei
   Verteildiensten und Abrufdiensten, soweit die redaktionelle
   Gestaltung zur Meinungsbildung f�r die Allgemeinheit im Vordergrund
   steht, nach � 2 des Mediendienste-Staatsvertrages in der Fassung
   vom 20. Januar bis 7. Februar 1997.  [..]

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 Interessant wird wohl eher, wie man all diese Dinge durchsetzen will.

Quelle: 
http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Pressemitteilung/ix_79408.htm?template=single&id=79408_4751&script=1&ixepf=_79408_4751
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Pressemitteilung Mi 08.05.2002

Mehr Schutz f�r Kinder und Jugendliche vor Gewalt Neuregelung des
Jugendschutzgesetzes im Kabinett

Heute hat das Bundeskabinett der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes, die von
Bundesministerin Bergmann vorgelegt wurde, zugestimmt.

[..]

Mit der Jugendschutz-Neuregelung werden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der
�ffentlichkeit (J�SchG) und das Gesetz �ber die Verbreitung jugendgef�hrdender
Schriften und Medieninhalte (GjS) zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz
(JuSchG) zusammengef�hrt. Bisher galt: Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der
�ffentlichkeit regelt

[..]

Die zentralen Punkte der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes

* Die bisher geltende Unterscheidung in Teledienste (Zust�ndigkeit des Bundes)
und Mediendienste (Zust�ndigkeit der L�nder) wird aufgehoben. K�nftig wird
zwischen Telemedien (alle neuen Medien) und Tr�germedien (Offline-Medien:
B�cher, Musik-CDs, Videokassetten, CD-ROMs und DVDs) unterschieden.

* Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen werden in Zukunft
auch Computerspiele und Bildschirmspielger�te mit einer Alterskennzeichnung
versehen und f�r Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser
Alterskennzeichnung freigegeben.

* Die Bundespr�fstelle f�r jugendgef�hrdende Medien (bislang: Schriften) kann
alle herk�mmlichen und auch alle neuen Medien indizieren. Die Bundespr�fstelle
nimmt die Aufgabe wahr, jugendgef�hrdende Inhalte in Online-Medien mit Ausnahme
des Rundfunks festzustellen. Sie hat daf�r die Stellungnahme der "Kommission f�r
Jugendmedienschutz" (KJM), der zentralen Aufsichtsstelle der L�nder, einzuholen.

* Das Indizierungsverfahren der Bundespr�fstelle wird neu geregelt. K�nftig kann
die Bundespr�fstelle auch ohne Antrag t�tig werden, um zu gew�hrleisten, dass
m�glichst alle jugendgef�hrdenden Angebote in die Liste der Bundespr�fstelle
aufgenommen werden.

* F�r Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgef�hrdende
Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellung, verboten. Schon ohne Indizierung
durch die Bundespr�fstelle sollen Tr�germedien, die den Krieg verherrlichen, die
Menschen in einer die Menschenw�rde verletzenden Weise darstellen oder
Jugendliche in geschlechtsbetonter K�rperhaltung zeigen, mit weitreichenden
Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden.

* Zum bisher geltenden Verbot des Rauchens in der �ffentlichkeit f�r Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren kommt ein Verbot der gewerblichen Abgabe von
Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Zigarettenautomaten m�ssen
so gesichert werden, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu
Zigaretten nicht m�glich ist.

* Werbefilme f�r alkoholische Getr�nke und Tabakwaren d�rfen nur noch f�r
Jugendliche ab 16 Jahren freigegeben werden, damit junge Menschen nicht zum
Alkohol- und Tabakkonsum animiert werden. Das hei�t, diese Werbefilme d�rfen im
Kino nur Jugendlichen �ber 16 Jahren gezeigt werden.

[..]

Kompetenzen Bund und L�nder im Jugendmedienschutz

* Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der L�nder, der neu gefasst wird, schafft
eine einheitliche Rechtsgrundlage f�r den Jugendschutz in den Online-Medien
(Internet, Rundfunk).

* Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der L�nder wird wie im Jugendschutzgesetz
des Bundes unterschieden zwischen Jugendgef�hrdung und Jugendbeeintr�chtigung.
Jugendgef�hrdende Angebote d�rfen Kindern und Jugendlichen nicht zug�nglich
gemacht werden. Bei jugendbeeintr�chtigenden Angeboten m�ssen die Anbieter den
Zugang von Kindern und Jugendlichen einschr�nken.

* Die Bundespr�fstelle f�r jugendgef�hrdende Medien (bislang: Schriften)
indiziert jugendgef�hrdende Inhalte im Internet.

[..]

* Als zentrale Aufsichtsstelle auf L�nderebene wird die "Kommission f�r
Jugendmedienschutz" (KJM) neu geschaffen. Sie hat die Aufgabe,
Jugendbeeintr�chtigung zu beurteilen, dar�ber zu entscheiden und gegebenenfalls
bei der Bundespr�fstelle f�r jugendgef�hrdende Medien eine Indizierung zu
beantragen. Sie ist ferner f�r die Anerkennung von Einrichtungen der
Selbstkontrolle zust�ndig.

[..]

- --snip--


MfG
 Olaf, ./fx3

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"Die gro�e Furcht der Labels ist, dass Internet-Radio keine Nachfrage
erzeugt, sondern Nachfrage befriedigt." (Ted Cohen, EMI)

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