Thomas Riedel schrieb:

> �Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne des
> Volksz�hlungsurteils ist folglich nicht ein privatistisches Abwehrrecht des
> sich abschottenden Individuums, sondern zielt darauf ab, dem einzelnen eine
> selbstbestimmte Teilhabe an Kommunikationsprozessen und dadurch die
> Entfaltung seiner Pers�nlichkeit zu erm�glichen. Geht man vom Menschenbild
> des Grundgesetzes im Sinne der zitierten Urteilspassagen aus, bilden die
> anderen das soziale Umfeld, in dessen Rahmen sich die Pers�nlichkeit des
> einzelnen entfaltet: Autonomie, nicht Anomie des Individuums ist das Leitbild
> der Verfassung. Die Autonomie aber entfaltet sich in vernetzten sozialen
> Lebensr�umen, in denen Kommunikation - oder besser: Freiheit allgemein -
> nicht an ausgrenzenden Konzepten des Schutzes egozentrischer Entfaltung
> orientiert werden kann, sondern auf Freiheitsaus�bung auf Gegenseitigkeit."
>
> Goldene Worte, bereits 1998.
>
> Heiko Recktenwald schrieb:
>
> > > der Ressourcenverschwendung. Denn es geht doch nur um ein Minimum an
> > > Aufmerksamkeit. Wenn danach ein erster Kontakt hergestellt ist, kann man
> >
> > Das ist schon viel zu viel.
> >
> > H.

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