Thomas Riedel schrieb:
> �Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne des > Volksz�hlungsurteils ist folglich nicht ein privatistisches Abwehrrecht des > sich abschottenden Individuums, sondern zielt darauf ab, dem einzelnen eine > selbstbestimmte Teilhabe an Kommunikationsprozessen und dadurch die > Entfaltung seiner Pers�nlichkeit zu erm�glichen. Geht man vom Menschenbild > des Grundgesetzes im Sinne der zitierten Urteilspassagen aus, bilden die > anderen das soziale Umfeld, in dessen Rahmen sich die Pers�nlichkeit des > einzelnen entfaltet: Autonomie, nicht Anomie des Individuums ist das Leitbild > der Verfassung. Die Autonomie aber entfaltet sich in vernetzten sozialen > Lebensr�umen, in denen Kommunikation - oder besser: Freiheit allgemein - > nicht an ausgrenzenden Konzepten des Schutzes egozentrischer Entfaltung > orientiert werden kann, sondern auf Freiheitsaus�bung auf Gegenseitigkeit." > > Goldene Worte, bereits 1998. > > Heiko Recktenwald schrieb: > > > > der Ressourcenverschwendung. Denn es geht doch nur um ein Minimum an > > > Aufmerksamkeit. Wenn danach ein erster Kontakt hergestellt ist, kann man > > > > Das ist schon viel zu viel. > > > > H.
