Hi Kurt, > Fuer .de: > > Eine *einfache* zivilrechtliche Handhabe gegen Spammer direkt. > Ein Spam == 500 EUR Streitwert fuer Empfaenger und open-Relay-Opfer > und einfache Abhandlung vor einem per e-mail erreichbaren Richter,
Bestimmende Schriftsaetze (z.B. Klageschriften) per E-Mail ist derzeit leider noch nicht. Vielleicht in 5 - 10 Jahren. Pilotversuche gab es immerhin ja schon. der > flott arbeitet und sich ein wenig auskennt. Nettes Spaessle. ,-) Du kannst Dich ja mal als Referent fuer Richterfortbildungen zur Verfuegung stellen. Ausserdem ist der Absender der Spam-Mail seltenst eindeutig identifizierbar. Fuer ein gerichtliches Verfahren brauchst Du aber eine ladungsfaehige Anschrift. > > Einfache Ausnahmeregeln bzgl. Weitergabe personenbezogener Daten > bei Spam (und obiger Richter, der schnell ACK/NACKed). Webbasierte > Abwicklung/Dokumentation der Faelle. > > Um den Rest kuemmern wir uns dann schon 8-) > > Fuer die restlichen Laender: Ein kleines Spezialistenteam > aus Diplomaten, Juristen und Technikern, welches kurz und > schmerzlos bilaterale internationale Vertraege aushandelt, > die obige Regel schnell international anwendbar zu machen. Abgesehen davon, dass diese Vorstellung wohl nicht uebermaessig realistisch ist, wie sollten diese Vereinbarungen ausgestaltet sein und wie sollen sie vollzogen/durchgesetzt werden? Gruesse Thomas Thomas Stadler http://www.internet-law.de _________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de
