Am 24 Apr 2003 um 9:32 hat Florian Weimer geschrieben:

> 
> Es mu� ein Anreiz geschaffen werden, damit es sich f�r hinreichend
> viele der Netzteilnehmer und -betreiber lohnt, etwas gegen den
> Vandalismus oder Spam zu machen. Ob die Einf�hrung von
> Schadensersatzzahlungen mit Strafwirkung bei Spam wirklich eine L�sung
> darstellt, wei� ich nicht. Im gegenw�rtigen Rechtssystem l��t sich
> aufgrund des Einzelfalls (sei es ein einzelner DoS-Bot oder eine
> einzelne empfangene Spam-Nachricht) nur etwas unternehmen, wenn der
> Streitwert k�nstlich aufgebl�ht wird.

Du kannst den Streitwert auch gering ansetzen und beim Amtsgericht 
Unterlassung geltend machen. Ob Du allerdings hierfuer einen vernuenftigen 
Anwalt findest, ist eine andere Frage.

Fuer mich besteht nach wie vor das Hauptproblem darin, den Spammer 
zweifelsfrei zu identifizieren, so dass ich im Bestreitensfalle auch den 
Nachweis der Absenderschaft fuehren kann.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler 
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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