Am 24 Apr 2003 um 9:32 hat Florian Weimer geschrieben: > > Es mu� ein Anreiz geschaffen werden, damit es sich f�r hinreichend > viele der Netzteilnehmer und -betreiber lohnt, etwas gegen den > Vandalismus oder Spam zu machen. Ob die Einf�hrung von > Schadensersatzzahlungen mit Strafwirkung bei Spam wirklich eine L�sung > darstellt, wei� ich nicht. Im gegenw�rtigen Rechtssystem l��t sich > aufgrund des Einzelfalls (sei es ein einzelner DoS-Bot oder eine > einzelne empfangene Spam-Nachricht) nur etwas unternehmen, wenn der > Streitwert k�nstlich aufgebl�ht wird.
Du kannst den Streitwert auch gering ansetzen und beim Amtsgericht Unterlassung geltend machen. Ob Du allerdings hierfuer einen vernuenftigen Anwalt findest, ist eine andere Frage. Fuer mich besteht nach wie vor das Hauptproblem darin, den Spammer zweifelsfrei zu identifizieren, so dass ich im Bestreitensfalle auch den Nachweis der Absenderschaft fuehren kann. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de
