> Ist bekannt, weshalb � 179 ZPO bei der Zustellung nicht zur Anwendung > gekommen ist? Die "Verweigerung der Annahme" ist danach in der Praxis > kaum noch m�glich.
Denke, dass die Zustellung nach amerikanischem Prozessrecht zu beurteilen ist. Die amerikanische Klage wird ja nicht als deutsche zugestellt. Was das BVerfG da alles zusammenbaut, ist ja bei Licht betrachtet ziemlich hart. Soweit bekannt gibt es in den USA ja auch Gegenmittel gegen besagten Missbrauch der Gerichte. Allerdings handelt es sich nur um eine einstweilige Verfuegung, es wird nur abgewogen, welche Nachteile sich ergeben, wenn die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung letztlich erfolgreich, die amerikanische Klage aber losgegangen ist, mit den Vorteilen, die eine sofortige amerikanische Klage hat, derren Zustellung aber verfassungswidrig war. Das amerikanische Urteil waere dann zwar moeglicherweise hier nicht vollstreckbar, punitiv damages etc, es gibt aber doch sicher noch ein paar schoene Sachwerte in den USA. Random House etc. Gruss, H.
