On 2003-10-15 19:50:32 +0200, Matthias Hannich wrote:
Mit welcher Begr�ndung? Und was hei�t "psychisch Kranke"? War sie so krank, dass sie sich bereits in �rztlicher Behandlung befand, f�r gesund erkl�rt wurde oder war die "psychische Erkrankung" dann doch nicht in der Form gegeben, als dass sie eine "Vollzugshandlung" rechtfertigen w�rde?
Sie war schon in Behandlung gewesen, sie war schon agressiv gewesen, sie hat AFAIK selbst um Einweisung gebeten. Die Information ist aber zwischen Psychatrie und Polizei versandet.
Prima! Wo wir nun entg�ltig bei der Sinnfrage angelangt w�ren: Was hat das mit Datenschutz zu tun? Und wie h�tte die Polizei reagieren sollen, warum weshalb wieso? Wenn die Frau in die Psychatrie will und drau�en ist, wo ist da das Problem? Ich versteh Thomas' Argumentation leider vorne und hinten nicht, scheint aber einigen anderen gleich zu ergehen.
Matthias -- Freundliche Gr��e, ### http://www.stop1984.com Matthias Hannich ### [EMAIL PROTECTED] ### KeyID: 407A2F69 Fingerprint: 600D 7E07 105C F674 0C4B 12C2 4DE4 A8DF 407A 2F69
-- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
