Am 10/15/2003 10:36 PM schrieb Martin Schroeder:
On 2003-10-15 19:50:32 +0200, Matthias Hannich wrote:

Mit welcher Begr�ndung? Und was hei�t "psychisch Kranke"? War sie so
krank, dass sie sich bereits in �rztlicher Behandlung befand, f�r gesund
erkl�rt wurde oder war die "psychische Erkrankung" dann doch nicht in
der Form gegeben, als dass sie eine "Vollzugshandlung" rechtfertigen w�rde?


Sie war schon in Behandlung gewesen, sie war schon agressiv
gewesen, sie hat AFAIK selbst um Einweisung gebeten. Die
Information ist aber zwischen Psychatrie und Polizei versandet.

Prima! Wo wir nun entg�ltig bei der Sinnfrage angelangt w�ren: Was hat das mit Datenschutz zu tun? Und wie h�tte die Polizei reagieren sollen, warum weshalb wieso? Wenn die Frau in die Psychatrie will und drau�en ist, wo ist da das Problem? Ich versteh Thomas' Argumentation leider vorne und hinten nicht, scheint aber einigen anderen gleich zu ergehen.


Matthias
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