* [EMAIL PROTECTED] ([EMAIL PROTECTED]):
> On Thu, Oct 16, 2003 at 08:40:06PM +0200, Thomas-Martin Seck wrote:
> > Zumindest nach dem PsychKG NW liegt die "Einweisung" eines psychisch
> > Kranken ausdr�cklich _nicht_ in der Zust�ndigkeit der Polizei. Eine
> > solche Ma�nahme darf in Nordrhein-Westfalen _nur_ von der zust�ndigen
> > Ordnungsbeh�rde ("Ordnungsamt") angeordnet werden. Ich vermute, das ist
> > in anderen Bundesl�ndern ebenso.
>
> Wenn eine Person sich selber und/oder andere gef�hrdet, ist _jeder_,
> insbesondere sind die Ordnungsh�ter gehalten, helfend einzugreifen.
Ich rede hier �ber freiheitsentziehende Ma�nahmen.
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