Axel H Horns wrote: > Eine Computer-Beschlagnahme hat IMHO de facto den Nebeneffekt einer > ohne justitiellen Schuldspruch von der Exekutive verhaengten und > daher wohl eigentlich verfassungswidrigen "quasi-Strafe" ohne > Rechtswegegarantie: Der Wertverlust wird nicht erstattet.
Hinzu kam vor einigen Jahren noch, dass die ehemaligen Eigentuemer wegen der unklaren lizenzrechtlichen Situation der installierten Software (*raeusper*) selten ein Verfahren zur Herausgabe anstrengen. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
