Hi,

On Fri, 17 Oct 2003 [EMAIL PROTECTED] wrote:
> > Inwieweit ist denn bei sowas eigentlich die Staatsanwaltschaft oder der
> > Anzeigenerstatter Schadensersatzpflichtig? Immerhin w�rde eine solche
> > Beschlagnahme mein B�ro lahmlegen, irgendwie muss ich ja auch Geld
> > verdienen ...
>
> Das grundlose Unterstellen von Straftaten ist selber eine Straftat.
> �164 StGB.

Das ist hier doch fernliegend. Die ermitteln. Haben halt eine seltsame
Phantasie. Aehnlich wie der Leiter der Bundespruefstelle, der in einem
pinkelndem roemischen Legionaer im Schaufenster einer Bonner Kneipe etwas
pornographisches sah, Bonn feierte ein angebliches 2000 Jahr Jubilaeum.

H.


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