Oliver Gassner wrote:

> (AH und Weimar)
> 
> >Selbst wenn die Verfassung Mechanismen wie die eines Parteienverbots
> >gekannt h�tte, w�re immer noch nicht sichergestellt gewesen, da� ein
> >Organ so etwas auch durchgezogen h�tte.
> 
> W�re in D heute ein Putschist noch rein rechtlich w�hlbar?

Spielt das eine Rolle? Ob nun eine Mehrheit der Anwesenden oder eine
Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zustandekommt, ist vielleicht
f�r die Verfassungsm��igkeit wichtig, sollte aber in der Praxis keinen
deutlichen Unterschied machen.

In Baden-W�rttemberg hat sich zwar jeder im �ffentlichen Dienst auf die
Wahrnehmung der Rechte anch Artikel 20 Abs. 4 GG verpflichtet, aber das
wird wohl kaum reichen.

Mein Tipp ist allerdings eher, da� die offene Gesellschaft dadurch
fl�ten geht, da� der Bund Hoheitsrechte an zwischenstaatliche
Einrichtungen �bertr�gt.

> >Auf Nachzensur, gesetzliche Beschr�nkungen der Meinungsfreiheit und der
> >Versammlungsfreiheit, Zunftwesen.
> 
> Was ist jetzt b�ser: Vorzensur oder Nachzensur? 

Nachzensur ist transparenter, weswegen Entwicklungen leichter sichtbar
sind und theoretisch gegengesteuert werden kann.

> Anders: Bist Du f�r Straffreiheit von durch "Rede" begangene
> Straftaten?

Wenn ich Nazi-Verbrechen leugne, werde ich mit bis zu f�nf Jahren
Gef�ngnis bestraft. Wenn ich dagegen einen Friedhof sch�nde, liegt die
H�chststrafe bei drei Jahren. Hier stimmen doch die Verh�ltnisse nicht.

Au�erdem w�rde ich bei Bedarf gerne zur Fahnenflucht aufrufen d�rfen.

> >aber meiner Vorstellung von Demokratie
> >entspricht das nicht.
> 
> Tja. Dann w�hl entsprechend ;)

Wer vertritt denn diese Positionen, ohne da� man bef�rchten mu�, da�
gleich die offene Gesellschaft abgeschafft werden soll?

Nein, ich bleibe dann lieber bei der meinem Milieu entsprechenden
Wahlverhalten.

-- 
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]


Antwort per Email an