Oliver Gassner wrote: > (AH und Weimar) > > >Selbst wenn die Verfassung Mechanismen wie die eines Parteienverbots > >gekannt h�tte, w�re immer noch nicht sichergestellt gewesen, da� ein > >Organ so etwas auch durchgezogen h�tte. > > W�re in D heute ein Putschist noch rein rechtlich w�hlbar?
Spielt das eine Rolle? Ob nun eine Mehrheit der Anwesenden oder eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zustandekommt, ist vielleicht f�r die Verfassungsm��igkeit wichtig, sollte aber in der Praxis keinen deutlichen Unterschied machen. In Baden-W�rttemberg hat sich zwar jeder im �ffentlichen Dienst auf die Wahrnehmung der Rechte anch Artikel 20 Abs. 4 GG verpflichtet, aber das wird wohl kaum reichen. Mein Tipp ist allerdings eher, da� die offene Gesellschaft dadurch fl�ten geht, da� der Bund Hoheitsrechte an zwischenstaatliche Einrichtungen �bertr�gt. > >Auf Nachzensur, gesetzliche Beschr�nkungen der Meinungsfreiheit und der > >Versammlungsfreiheit, Zunftwesen. > > Was ist jetzt b�ser: Vorzensur oder Nachzensur? Nachzensur ist transparenter, weswegen Entwicklungen leichter sichtbar sind und theoretisch gegengesteuert werden kann. > Anders: Bist Du f�r Straffreiheit von durch "Rede" begangene > Straftaten? Wenn ich Nazi-Verbrechen leugne, werde ich mit bis zu f�nf Jahren Gef�ngnis bestraft. Wenn ich dagegen einen Friedhof sch�nde, liegt die H�chststrafe bei drei Jahren. Hier stimmen doch die Verh�ltnisse nicht. Au�erdem w�rde ich bei Bedarf gerne zur Fahnenflucht aufrufen d�rfen. > >aber meiner Vorstellung von Demokratie > >entspricht das nicht. > > Tja. Dann w�hl entsprechend ;) Wer vertritt denn diese Positionen, ohne da� man bef�rchten mu�, da� gleich die offene Gesellschaft abgeschafft werden soll? Nein, ich bleibe dann lieber bei der meinem Milieu entsprechenden Wahlverhalten. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
