Hallo Liste,

Friday, November 21, 2003, 9:54:54 AM, Dietz Proepper wrote:

..
> Nach neuem ist das Kopieren bzw. Runterladen auch nur bei "offensichtlich
> illegalen" Inhalten strafbar. Die Medienkonzerne haben allerdings offenbar
> Probleme mit der Bedeutung des Wortes "offensichtlich".

Weil ich faul und tierisch muede bin, kopiere ich mich mal selber:

--snip-- http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20031020/001613.html

Thursday, October 23, 2003, 11:01:24 AM, Dr. Bernhard Knies wrote:

> Hallo Herr Rohwer,

> mit Ihrer Frage befinden Sie sich mitten in einem meiner Lieblingsthemen.
> Erstaunlicherweise ist die Privatkopie von der Privatkopie nicht gesetzlich
> verboten. Verboten sind (nach neuer Rechtslage) nur Privatkopien von
> Vervielf�ltigungsst�cken, die offensichtlich aus einer illegalen Quelle
> stammen (wie etwa aus Tauschb�rsen),

 [ok, dann bringe ich mal die liberale Position.]

Nein, nicht "wie etwa". Solange es eben nicht _offensichtlich_
ist, ist es nicht offensichtlich. Nicht einmal bei Tauschboersen:

--snip--  http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/15690/1.html

Gesetzbuch zu ... und alle Fragen offen
Peter M�hlbauer   23.09.2003

Teil 1: "Aus Tauschb�rsen d�rfen keine legalen Kopien angefertigt werden" 

[..] Das neue Urheberrecht erlaubt Privatkopien, "soweit nicht zur
Vervielf�ltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage
verwendet wird". Dass Downloads illegal w�ren oder dass "Kopien aus
illegalen Quellen" verboten w�ren steht nicht im Gesetz, sondern in
den PR-Meldungen der Medienindustrie. "Eine 'Geldw�sche' von Musik
wird es nicht mehr geben", verk�ndete beispielsweise der
IFPI-Vorsitzende Gerd Gebhardt [5] und erg�nzte: "Aus Tauschb�rsen
d�rfen keine legalen Kopien angefertigt werden." [..]

Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht unrichtig: [..] Zum anderen sind
durchaus legale Kopien von "rechtswidrig hergestellten Vorlagen"
denkbar: Wenn die Vorlage eine unauff�llige Kopie eines
copyrightgesch�tzten Werkes ist, das nicht durch einen Zusatz wie
'cracked' gekennzeichnet ist, sind die Merkmale f�r eine Strafbarkeit
nicht erf�llt. [..]

Die gefundene Formulierung in � 53 UrhG ber�cksichtigt die Erkenntnis
der Experten im Bundesministerium der Justiz, dass es dem
Durchschnittsb�rger weder m�glich noch zuzumuten ist, die
Rechtm��igkeit einer Kopiervorlage zu beurteilen.[..] Deswegen wurde
das Verbot explizit auf F�lle begrenzt, in denen die Rechtswidrigkeit
der Herstellung der Vorlage "offensichtlich" ist. Hei�t das, dass der
Download in jedem Fall legal ist? Nein: Es herrscht
Rechtsunsicherheit. M�glich ist beispielsweise, dass die
Rechtsprechung bei Kopien von noch nicht angelaufenen Filmen die
"Offensichtlichkeit" bejaht. Man sollte also besser keine Datei mit
einem Namenszusatz wie "illegaler Preview-Screener" herunterladen.

Ebenso wenig muss der Nutzer juristisch pr�fen, ob die Inhalte, die
von ihm kopiert werden, von rechtswidrig hergestellten Vorlagen
stammen. Wenn etwas "offensichtlich" sein muss, kann vom Benutzer
keine besondere Sorgfalt erwartet werden. [..]

--snip--

Siehe dazu evtl. auch noch die Argumentation von Till Kreutzer in
http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/musik/7173/1.html (Altes
UrhG noch, hier aber sekundaer).

> Sonst aber ist die von Ihnen geschilderte Ausgangslage tats�chlich richtig,
> dass man n�mlich jeweils 7 Privatkopien machen darf,

Ah, ok, das wurde gerade von Martin Bahr beantwortet ..

--snip-- --------------------------------------------------------

MFG
 Olaf

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"You know, the courts may not be working any more, but as long
as everyone is videotaping everyone else, justice will be done." 
 -- Marge Simpson



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