Hallo Liste, Friday, November 21, 2003, 9:54:54 AM, Dietz Proepper wrote:
.. > Nach neuem ist das Kopieren bzw. Runterladen auch nur bei "offensichtlich > illegalen" Inhalten strafbar. Die Medienkonzerne haben allerdings offenbar > Probleme mit der Bedeutung des Wortes "offensichtlich". Weil ich faul und tierisch muede bin, kopiere ich mich mal selber: --snip-- http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20031020/001613.html Thursday, October 23, 2003, 11:01:24 AM, Dr. Bernhard Knies wrote: > Hallo Herr Rohwer, > mit Ihrer Frage befinden Sie sich mitten in einem meiner Lieblingsthemen. > Erstaunlicherweise ist die Privatkopie von der Privatkopie nicht gesetzlich > verboten. Verboten sind (nach neuer Rechtslage) nur Privatkopien von > Vervielf�ltigungsst�cken, die offensichtlich aus einer illegalen Quelle > stammen (wie etwa aus Tauschb�rsen), [ok, dann bringe ich mal die liberale Position.] Nein, nicht "wie etwa". Solange es eben nicht _offensichtlich_ ist, ist es nicht offensichtlich. Nicht einmal bei Tauschboersen: --snip-- http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/15690/1.html Gesetzbuch zu ... und alle Fragen offen Peter M�hlbauer 23.09.2003 Teil 1: "Aus Tauschb�rsen d�rfen keine legalen Kopien angefertigt werden" [..] Das neue Urheberrecht erlaubt Privatkopien, "soweit nicht zur Vervielf�ltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird". Dass Downloads illegal w�ren oder dass "Kopien aus illegalen Quellen" verboten w�ren steht nicht im Gesetz, sondern in den PR-Meldungen der Medienindustrie. "Eine 'Geldw�sche' von Musik wird es nicht mehr geben", verk�ndete beispielsweise der IFPI-Vorsitzende Gerd Gebhardt [5] und erg�nzte: "Aus Tauschb�rsen d�rfen keine legalen Kopien angefertigt werden." [..] Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht unrichtig: [..] Zum anderen sind durchaus legale Kopien von "rechtswidrig hergestellten Vorlagen" denkbar: Wenn die Vorlage eine unauff�llige Kopie eines copyrightgesch�tzten Werkes ist, das nicht durch einen Zusatz wie 'cracked' gekennzeichnet ist, sind die Merkmale f�r eine Strafbarkeit nicht erf�llt. [..] Die gefundene Formulierung in � 53 UrhG ber�cksichtigt die Erkenntnis der Experten im Bundesministerium der Justiz, dass es dem Durchschnittsb�rger weder m�glich noch zuzumuten ist, die Rechtm��igkeit einer Kopiervorlage zu beurteilen.[..] Deswegen wurde das Verbot explizit auf F�lle begrenzt, in denen die Rechtswidrigkeit der Herstellung der Vorlage "offensichtlich" ist. Hei�t das, dass der Download in jedem Fall legal ist? Nein: Es herrscht Rechtsunsicherheit. M�glich ist beispielsweise, dass die Rechtsprechung bei Kopien von noch nicht angelaufenen Filmen die "Offensichtlichkeit" bejaht. Man sollte also besser keine Datei mit einem Namenszusatz wie "illegaler Preview-Screener" herunterladen. Ebenso wenig muss der Nutzer juristisch pr�fen, ob die Inhalte, die von ihm kopiert werden, von rechtswidrig hergestellten Vorlagen stammen. Wenn etwas "offensichtlich" sein muss, kann vom Benutzer keine besondere Sorgfalt erwartet werden. [..] --snip-- Siehe dazu evtl. auch noch die Argumentation von Till Kreutzer in http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/musik/7173/1.html (Altes UrhG noch, hier aber sekundaer). > Sonst aber ist die von Ihnen geschilderte Ausgangslage tats�chlich richtig, > dass man n�mlich jeweils 7 Privatkopien machen darf, Ah, ok, das wurde gerade von Martin Bahr beantwortet .. --snip-- -------------------------------------------------------- MFG Olaf -- "You know, the courts may not be working any more, but as long as everyone is videotaping everyone else, justice will be done." -- Marge Simpson -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
