Hartmut Pilch wrote:

Danke fuer die Recherche und scharfe Analyse, aber das folgende ist doch etwas unzureichend belegt:



Herr Riedel, Sie sind ein L�gner und Betr�ger.



Ich hatte 1 Jahr lang mit einer EU-Parlamentarierin zu tun, bei der man
tats�chlich ein Muster regelm��iger Unwahrhaftigkeit, verbunden mit der
Durchsetzung handfester Interessen beobachten und nachweisen konnte. Dennoch waren "pers�nliche Angriffe" Tabu.




Herr Weimer kann sich anstrengen, wie er will, aber eine persoenliche Beziehung zu mir wird er nicht aufbauen koennen. Es ist nicht seine Schuld. Er steht unter der Illusion, ich haette was gegen Menschen- oder Verfahrensrechte. Das hat nur gar nichts mit der Frage zu tun, ob alle Daten einer vorherigen Zweckbindungspflicht unterliegen sollen. Die Law Lords sagen der Sache nach:"Of course not, never." Herr Weimer sollte daher nicht von "Selbstbestimmung" delirieren, eher braucht er einen Betreuer. Ich denke, auch jetzt sollte die Pflegeversicherung das noch abdecken.

Thomas




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