On Wed, 14 Jan 2004 14:46:31 +0100 (CET)
Hartmut Pilch <[EMAIL PROTECTED]> sed

> > Das hat nur gar nichts mit der Frage zu tun, ob alle Daten
> > einer vorherigen Zweckbindungspflicht unterliegen sollen. Die
> > Law Lords sagen der Sache nach:  "Of course not, never."
> 
> Wo sagen sie das?
> Wo war von in dem Artikel von Daten die Rede?

Soweit ich den Artikel verstanden habe ging es darum,
dass eine Leibesvisitation, wie sie unter bestimmten Umst�nden
durchaus logisch nachvollziehbar ist und auch rechtlich
abgesichert ist, unter Umst�nden durchgef�hrt wurde, die den
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht entsprechen.

Hat zwar entfernt mit Privatsph�re zu tun (in diesem Fall imho,
da die Leibesvisitation nicht in einem gesonderten Raum
stattfand), aber mit Datenschutz soviel wie eine
Rektaluntersuchung wegen potentiellem Drogenschmuggels.

Manchmal habe ich das Gef�hl, ein paar Menschen m�chten gerne die
Menschen, die auf der Stra�e gehen, auf ihre entlegenen Pfade
locken.

Twister

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