Florian Laws wrote:

Ich finde es allerdings durchaus vertretbar, zu fordern, dass sich transitive Verantwortung f�r verlinkte Inhalte auch auf die Unterseiten
bezieht, die ebenfalls von der Person/Organisation erstellt wurden, die auch f�r die verlinkte Seite verantwortlich ist.

Mir schiene ein Festmachen an einer Art "enger Zusammengeh�rigkeit" sinniger. Diese k�nntem man dann an Urheber, Betreiber, inhaltlicher N�he oder was auch immer messen. So richtig scharf scheint mir das nicht definierbar zu sein; das m��te dann das Gericht auslegen.


Ein Problem ist dann jedoch die Frage, in wie weit es dem Linksetzenden zugemutet werden kann, sich durch die Struktur der verlinkten Website zu w�hlen, um zu pr�fen, ob auf der 1000sten Unterseite vielleicht strafbare Inhalte versteckt sind.

Da k�nnte man die Frage "was wird ein nur m��ig interessierter Besucher auf jeden Fall ersehen k�nnen?" als Leitlinie nehmen.


Zweifellos ist die Entsprechung eines Literaturverweises im WWW der Hyperlink, aber ich denke, ein Link im WWW geht in seiner Funktion
�ber den blo�en Literaturverweis hinaus, eben weil man so sch�n einfach
darauf klicken kann, und dann beinahe sofort das referenzierte Dokument
angezeigt wird. Im Unterschied zu einem herk�mmlichen Literaturweis,
bei dem ich zwar nach dem Lesen den Quelle kenne, aber unter Umst�nden
erhebliche Aufw�nde unternehmen muss, um den Quellentext lesen zu k�nnen, z.B. weil dieser in Deutschland nicht erh�ltlich, indiziert, verboten, etc. ist. (wenn der Webserver nicht erreichbar ist, aufgrund von Abschaltung oder Filterung, habe ich nat�rlich im WWW ein �hnliches Problem.)

Interessanter Punkt. Eigentlich finde ich das Argument, Copy-and-Paste in die URL-Zeile des Browsers sei ja kein wesentliches Erschwernis gegen�ber einem Klick, �berzeugend und auch w�nschenswert. Ja, das ist leider wieder ergebnisorientierte Argumentation von meiner Seite. :-/


Und ein wirklich guter Grund, der gegen die von dir oben skizzierte Auffassung spricht, f�llt mir nicht ein.

Thomas


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