Hanno 'Rince' Wagner wrote: > Guten Morgen, > > wenn ich mich recht erinnere d�rfen Speichelproben von Unschuldigen > nur genommen werden um die Daten mit dem DSN-Abdruck des T�ters > zu vergleichen. Dann m�ssen die Daten und die Speichelprobe > vernichtet werden. > > Wie kann es dann sein dass der Mooshammer-M�rder durch eine Probe > identifiziert wurde die er fr�her freiwillig gegeben hat? Ist das > nicht ein Rechtsbruch?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der schon frueher straffaellig geworden und bei bestimmten Verbrechen werden DNS-Proben genommen und lange aufbewahrt: Mord, Totschlag, Vergewaltigung. Hmm, oder bei allen verurteilten Verbrechen? Hmm, das spricht dagegen: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/ggebung/gen-tech/bt_gen.htm Es scheint, als duerfen die Informationen lange gespeichert werden, wenn eine Wiederholungsgefahr einer schweren Straftat besteht. Da wir Gewohnheitsmenschen sind, also immer... Gruesse, Joey -- MIME - broken solution for a broken design. -- Ralf Baechle -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
