Hanno 'Rince' Wagner wrote:
> Guten Morgen,
> 
> wenn ich mich recht erinnere d�rfen Speichelproben von Unschuldigen
> nur genommen werden um die Daten mit dem DSN-Abdruck des T�ters
> zu vergleichen. Dann m�ssen die Daten und die Speichelprobe
> vernichtet werden.
> 
> Wie kann es dann sein dass der Mooshammer-M�rder durch eine Probe
> identifiziert wurde die er fr�her freiwillig gegeben hat? Ist das
> nicht ein Rechtsbruch?

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der schon frueher straffaellig
geworden und bei bestimmten Verbrechen werden DNS-Proben genommen und
lange aufbewahrt: Mord, Totschlag, Vergewaltigung.  Hmm, oder bei allen
verurteilten Verbrechen?

Hmm, das spricht dagegen:

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/ggebung/gen-tech/bt_gen.htm

Es scheint, als duerfen die Informationen lange gespeichert werden,
wenn eine Wiederholungsgefahr einer schweren Straftat besteht.  Da
wir Gewohnheitsmenschen sind, also immer...

Gruesse,

        Joey

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