"Hanno 'Rince' Wagner" <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: >Guten Morgen, > >wenn ich mich recht erinnere d�rfen Speichelproben von Unschuldigen >nur genommen werden um die Daten mit dem DSN-Abdruck des T�ters >zu vergleichen. Dann m�ssen die Daten und die Speichelprobe >vernichtet werden. > >Wie kann es dann sein dass der Mooshammer-M�rder durch eine Probe >identifiziert wurde die er fr�her freiwillig gegeben hat? Ist das >nicht ein Rechtsbruch?
Jein. RA Udo Vetter hat sich im "Lawblog" zu dieser Problematik ge�u�ert: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/01/17/vorschriften/ -ut -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
