On Sun, 06 Feb 2005 15:07:30 +0100, Thomas Hochstein
<[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Ausk�nfte von Banken k�nnen Strafverfolgungsbeh�rden
>ganz normal durch Zeugenvernehmung der entsprechenden Mitarbeiter bzw.
>zur Vereinfachung formlose schriftliche Anfrage erhalten; in
>entsprechenden Ermittlungsverfahren ist es �blich, abzufragen, welche
>Konten ein Beschuldigter - oder m�glicherweise eine Bezugsperson -
>hat, wer daf�r verf�gungsbefugt ist, wie im Zeitraum X verf�gt wurde
>(d.h. Kontoausz�ge) usw. usf.

Wird das auch benutzt um Angaben �ber Verm�gensverh�ltnmisse (wg.
Tagessatzbestimmung) zu checken?

Oder 'glaubt' man (d.i. 'richter') dem Verurtelten seine Angaben
dar�ber, was er verdient, was die Miete kostet etc.?

OG


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