On Sun, 06 Feb 2005 15:07:30 +0100, Thomas Hochstein <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> Ausk�nfte von Banken k�nnen Strafverfolgungsbeh�rden >ganz normal durch Zeugenvernehmung der entsprechenden Mitarbeiter bzw. >zur Vereinfachung formlose schriftliche Anfrage erhalten; in >entsprechenden Ermittlungsverfahren ist es �blich, abzufragen, welche >Konten ein Beschuldigter - oder m�glicherweise eine Bezugsperson - >hat, wer daf�r verf�gungsbefugt ist, wie im Zeitraum X verf�gt wurde >(d.h. Kontoausz�ge) usw. usf. Wird das auch benutzt um Angaben �ber Verm�gensverh�ltnmisse (wg. Tagessatzbestimmung) zu checken? Oder 'glaubt' man (d.i. 'richter') dem Verurtelten seine Angaben dar�ber, was er verdient, was die Miete kostet etc.? OG -- oliver gassner - radbrunnengasse 1/2 - D-71665 vaihingen an der enz [EMAIL PROTECTED] - mobil 0179 297 234 2 - http://www.oliver-gassner.de/ werbetext: http://oliver-gassner.de/service/wt.html wishlist: http://www.amazon.de/exec/obidos/wishlist/3QZI8Y8GSKK6F -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
