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Samstag, M�rz 05, 2005 Das Feindstrafrecht Das Strafrecht des Staates gelte nur f�r die B�rger des Staates, f�r seine Feinde ben�tige man noch ein radikaleres, auf Bekriegung ausgerichtetes Feindstrafrecht, fordert der Strafrechtler G�nther Jakobs. Terroristen, Kindersch�nder und �berhaupt Verbrecher die sich dauerhaft und entschieden vom Recht abgewandt haben, seien nicht als Personen zu behandeln. Ihnen komme daher nicht das f�r den straff�lligen B�rger entworfene Strafrecht zugute, sondern sie m�ssten mit den Mitteln des Krieges bek�mpft werden. Weil man solchen Hangt�tern die Personalit�t absprechen m�sse, k�nne man ihnen auch nicht die rechtsstaatlichen Errungenschaften modernen Strafrechts zukommen lassen. Die Pflicht des Staates, seinen B�rgern Sicherheit zu garantieren, verpflichte ihn dazu, seine Feinde nur gemessen an dem Ziel der Sicherheit zu verfolgen. Recht am Verfolgten m�sse nicht ge�bt werden, der Feind sei ausgenommen. Auf dem Strafverteidigertag in Aachen an diesem Wochenende steht die Diskussion �ber das Feindstrafrecht im Zentrum. Eine Verbindung zur Folterdiskussion um den Fall Daschner stellt Carsten Schmidt her. Eine Erwiderung von Heribert Prantl gibt es offline in der SZ oder gegen � hier. Mit den Mitteln des Strafrechts ist dem Terrorismus zugegeben nur schwer beizukommen. Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe l�sst sich ein entschlossener Selbstmordattent�ter wohl kaum abschrecken. Das ist aber kein Mangel des Rechtsstaates. Das Grundgesetz spricht nicht von Personen oder Unpersonen, weil niemand befugt sein kann, diese Unterscheidung zu treffen. Welche Kriterien sollten auch daf�r ausschlaggebend sein? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Denn die Eigenschaft, ein Mensch zu sein, kann einem Menschen nicht abgesprochen werden. Damit sch�tzt sich dieser Staat - aus leidvoller Erfahrung - vor sich selbst. Dass er sich gegen unmenschliche Angriffe mit menschenw�rdigen Mitteln wehren muss, unterstreicht seine Existenzberechtigung. Die Vernichtung der Feinde durch Krieg ist kein menschenw�rdiges Mittel, sondern zeigt nur die Faulheit des Staates. Durch die Behandlung seiner Feinde nach dem Recht seiner B�rger erhebt sich der Staat �ber das Unrecht. Deshalb ist er ein Rechtsstaat. Wenn er sich diese M�he nicht macht, ist er kein Rechtsstaat mehr, und sein Untergang wird schneller kommen als ihn alle Terroristen zusammen herbeibomben k�nnten. posted by kulioo at 14:27 -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
