Am 7 Jul 2005, um 23:58 hat PILCH Hartmut geschrieben: > > Axel Horns meint vermutlich - in diesem Sinne habe ich seine Postings > > immer verstanden - dass die Richtlinie ohnehin nur das festgeschrieben > > haette, was in Deutschland und einigen andern EU-Staaten schon bisher > > als geltendes Recht betrachtet wurde bzw. zumindest bereits gaengige > > Rechtspraxis war. > > Das meinte er, aber er hat damit unrecht, und in mancher Hinsicht > vertritt er selbst eine Mindermeinung.
So gut kenne ich die einzelnen Positionen von Axel Horns nicht, um das beurteilen zu koennen. Im Grundsatz hat er IMHO aber keineswegs Unrecht. Der Ausgangspunkt ist der, dass sog. computerimplementierte Erfindungen schon seit laengerer Zeit patentierbar sind, waehrend Software als solche nicht patentierbar ist. Daran haette auch die Richtlinie formal nichts geandert. Die Befuerchtung, dass sich die z.T. etwas grosszuegige Praxis des EPA bei der Einschaetzung dessen, was im Einzelfall computerimplementierte Erfindungen sind, noch ausweitet, mag berechtigt sein. Man muss aber auch ganz nuechtern sehen, dass die blosse Ablehnung der Richtlinie nicht unbedingt geeignet ist, an der derzeitigen Rechtspraxis bzw. - auslegung etwas zu aendern. Hierzu muesste man vielmehr gegenlaeufige gesetzgeberische Massnahmen fordern. Es bleibt jetzt wie es war. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html _________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Haydstr. 2, 85354 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
