Am 8 Jul 2005, um 10:43 hat Thomas BOHN geschrieben:
> > Wenn ich also ein revolutionäres ABS konstruiere ist es doch doch > völlig egal, ob ich es auch noch mit Software steuere oder nicht, denn > die eigentliche Idee ist doch das ABS, nicht die Software. Genau. Wenn das ABS jetzt aber softwareimplementiert ist, koennte man im Gegenzug sagen, dass das alles insgesamt Programmbestandteil ist und deshalb auch das ABS keinem Patentschutz zugaenglich ist. Um das zu verhindern, will man klarstellen, dass computerimplementierte Erfindungen auch in diesem Fall schutzfaehig sind. Das halte ich erst mal fuer logisch und schluessig. Das tatsaechliche Problem besteht doch darin, dass viele Vorgaenge dieser Art technologisch so komplex sind, dass Du einem Pruefer beim Patentamt durch geschickte Darstellung auch einen trivialen Vorgang als geniale Erfindung verkaufen kannst. Und so kommen auch die meisten Trivialpatente zustande. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html _________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Haydstr. 2, 85354 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
