On Thursday 07 July 2005 21:18, Thomas BOHN wrote: > Wieso braucht eigentlich nur Software einen doppelten Schutz? I
Das Problem ist ein Scheinproblem, denn das Urheberrecht einerseits und das Patentrecht andererseits haben unterschiedliche Schutzgegenstaende. Nehmen wir mal ein unverfaengliches Beispiel: Einen Kotfluegel (Ersatzteil) fuer ein Personen-KFZ. Der Designer sieht an dem Kotfluegel nut die aeussere Form, und sein Arbeitgeber (Autofabrik) monopolisiert das Design, indem ein Geschmacksmuster darauf eingetragen wird. In der Konstruktionsabteilung entschliesst man sich, den Kotfluegel mit einem elektrostatischen Spezialverfahren zu lackieren, welches durch ein Patent monopolisiert ist. Ausserdem will man die Einbaukosten des Kotfluegels auch im Reparaturfall minimieren, so dass man sich fuer eine Auspraegung des Kotfluegelteils mit einer daran angebrachten Snap-in-Befestigungeinrichtung zum Montieren des Teils an der Karosserie entschliesst, die durch ein Gebrauchsmuster monopolisiert ist. Dies sind schon 3 Schutzrechte in bezug auf 1 Kotfluegel, und ich koennte die Story problemlos verlaengern. Festzuhalten ist: - das Design des Kotfluegels, - das Lackierverfahren, - die Snap-in-Verriegelung sind jeweils durch genau 1 Schutzrecht abgedeckt. No Problem. Dessenungeachtet verletzt ein Hersteller, der einfach so diesen Kotfluegel herstellt und auf den Markt wirft, in diesem Szenario drei verschiedene Schutzrechte. So ist es auch bei der Software: Die Software als linguistisches Gewebe ist ausschlisslich durch das Urgeberrecht monopolisierbar. Einzelne Funktionalitaeten der Software bei deren Ausfuehrung auf einem Prozessor koennen u.U. als Erfindung Gegenstand von Patenten sein. Wer beispielsweise unlizensiert ein Handy verkauft, in dem eine abgekupferte Software als Firmware abgespeichert ist, riskiert logischerweise sowohl Urheberrechts- als auch Patentverletzungen. Software an sich ist genausowenig wie ein Kotfluegeldesign an sich marktfaehig. Die Software ist immer auf einen realen oder virtuellen Prozessor hin gerichtet, auf dem sie ausgefuehrt und vorbestimmte Funktionalitaeten zeigen soll. Ein Kotfluegeldesign kommt als dreidimensionaler Kotfluegel in den Handel. Aus diesem "Plus" an Attributen ruehrt jeweil das Potential, nicht nur Design- oder Urheberrechte, sondern auch Patente verletzen zu koennen. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
