* Axel H Horns wrote: > Einzelne Funktionalitaeten der Software bei deren Ausfuehrung auf einem > Prozessor koennen u.U. als Erfindung Gegenstand von Patenten sein.
Genau das verstehe ich leider nicht. Heißt das, daß eine Datenmanipulationsvorschrift vulgo ein Algorithmus Patentschutz genießen kann? Das Beispiel ABS ist ja so ein Algorithmus. Ist es aber nicht vielmehr so, daß sich der Patentschutz beim ABS auf die Art des physikalischen Bremsvorhang erstreckt, der beispielweise durch ein Programm implementiert wurde? -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
