> Das Problem ist ein Scheinproblem, denn das Urheberrecht einerseits und das > Patentrecht andererseits haben unterschiedliche Schutzgegenstaende. [...] > Die Software als linguistisches Gewebe ist ausschlisslich durch das > Urgeberrecht monopolisierbar.
"Software als X" und "Software als Y" sind nicht zwei unterschiedliche Schutzgegenstaende. Vor allem nicht wenn X und Y abstrakte Begriffe sind, die der Deutung durch Patentanwaelte unterliegen. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
