Am 12 Jul 2005, um 9:51 hat Florian Weimer geschrieben:
> > Softwarepatente werden dadurch trotzdem nicht verhindert. Die Frage ist aber, ob Sie durch die Richtlinie ermoeglicht werden. > > Sieh Dir das Blocksatzbeispiel an. Du hältst das ja auch nicht für > patentierbar, wie mir scheint. Dennoch ist das Verfahren, wenn es von > einer mechanischen Monotype-Satzmaschine durchgeführt wird, doch wohl > patentierbar. Nach Deinem Kriterium der Systemkonformität muß auch ein > Patent auf eine reine Softwareimplementierung erteilt werden. Das ist > nach dem Ratsentwurf in Zukunft freilich nur dann möglich, wenn das > Blocksatzverfahren an sich neu ist (und nicht bloß eine Monotype > nachahmt). Eine grundlegende Beschränkung ist dies aber nicht. Mag sein, aber ist es grundlegende Ausweitung? Meine These war immer die, dass der Ratsentwurf die derzeitige Rechtslage bzw. Rechtspraxis nicht erweitert, sondern vermutlich eher die bereits rechte laxe Praxis des EPA beschraenkt. Ich moechte hier nicht den Ratsentwurf verteidigen, sondern versuche nur zu erlaeutern, dass das was manche befuerchten sich aus ihm auch nicht ergibt. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html _________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Haydstr. 2, 85354 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
