> Nochmal: Wie ist es begründbar, dss j jemand, der beruflich als > Journalist tätig ist, automatisch mehr Rechte hat als jemand, der das > nur als Hobby macht, unabhängig von der tatsächlichen Ausrichtung > seiner Arbeit?
Hat das jemand behauptet. Ich haette vermutet, dass ein Blogger seine Funde in aehnlicher Weise zum Besten geben darf. Ferner haette ich vermutet, dass nicht jede Anstandsnorm gleich eine Gesetzesnorm ist. Sonst ginge die "Schere im Kopf" schon so weit, dass von Aeusserungsfreiheit in der Praxis keine Rede mehr sein koennte. Und selbst wenn das schon so sein sollte, ist es doch noch verwunderlich, dass Schily den unbotsamen Journalisten nicht verklagt. Es geht offenbar doch gar nicht um Uebertritte durch diesen Journalisten sondern vielmehr darum, ein Leck im eigenen Apparat ausfindig zu machen. -- Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262 Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
