Am 7 Feb 2006, um 18:13 hat Gert Doering geschrieben:
> > Habe ich auch nie behauptet. > > Schoen :) (die Diskussion geht leider etwas konfus hin und her) Das stimmt allerdings. > > > Telekommunikation ist die > > Signaluebertragung zwischen zwei Punkten, in unserem Falle zwischen > > zwei IPs. > > Auch damit. > > Ist damit die Zuordnung Nummer <-> "Inhaber" automatisch besonders > geschuetzt (im Sinne des Fernmeldegeheimnis)? Nicht zwangslaeufig, sonst wuerden wir uns ja hier nicht die Koepfe heiss reden. ,-) Wenn die IP eine Nummer i.S.v. ยง 96 TKG - der eine Regelung zu den sog. Verkehrsdaten enthaelt - darstellt, dann laege es jedenfalls nahe, sie in den Schutzbereich von Art. 10 GG einzubeziehen. Denn die sog. Verkehrs- oder auch Verbindungsdaten werden eigentlich stets als vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt angesehen. Deshalb behauptet Thomas Hochstein ja auch so vehement, dass IP-Adressen Bestandsdaten sind. Diskussionen wie diese drehen sich aber ab einem gewissen Punkt im Kreis. Spannend finde ich die Frage trotzdem. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.haftung-im-internet.de _____________________ Rechtsanwaelte AFS http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
