* Christoph Haas <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: <snip>
> Ich weiß nicht, wie die Inder das Thema Computereinbruch/-sabotage > behandeln, aber in Deutschland ist IMHO bereits das Erraten des Passworts > und der damit verbundene erfolgreiche Login rechtlich "bedenklich". Also ich bin kein Jurist, aber AFAIK gilt es bereits als Hausfriedensbruch, wenn man ein fremdes Gelände (das als solches klar erkennbar ist) betritt, unabhängig davon, ob es einen wirksamen Schutz gegen Eindringen gibt. Man darf schließlich auch nicht einfach so in fremde Wohnungen gehen, wenn die Tür mal nicht abgeschlossen ist. Genauso sehe ich das bei EDV-Systemen auch. Im Falle des Webservers müßte eben klar erkennbar sein, wo die Grenze zwischen öffentlichen und privaten Bereichen nicht so klar - aber eine Passwortabfrage sollte das deutlich machen. cu -- --------------------------------------------------------------------- Enrico Weigelt == metux IT service - http://www.metux.de/ --------------------------------------------------------------------- Please visit the OpenSource QM Taskforce: http://wiki.metux.de/public/OpenSource_QM_Taskforce Patches / Fixes for a lot dozens of packages in dozens of versions: rsync://sources.metux.de/metux-patches ---------------------------------------------------------------------

