Hallo!

On Monday 09 December 2002 03:21, Andreas Pakulat wrote:

> Ok, also n�chstes Mal den ganzen Paragraphen, bzw. eine
> eindeutigere Aussage was Unerlaubte Verwertung ist. Das hilft
> Unklarheiten zu vermeiden - ich habe n�mlich grad kein UHG
> hier zum nachlesen.

Da das UrhG nicht sich selbst betrifft (s. �5, 1.), kann man es 
�berall im Netz finden, z.B.

http://www.bolex.de/urh_g.htm

Unsere Politiker sind allerdings zu faul die Gesetze selbst ins 
Netz zu stellen, so da� man manche Gesetze nur von Werbung 
zerzaust oder gar nicht im Netz findet.

> Mir pers�nlich ging es auch mehr darum das
> du p2p != Straftat mit dem UHG widerlegen wolltest, was nicht
> geht denn es gilt p2p != Straftat.

Ja. Fragt sich nur, wie lange noch.

> Wie schon gesagt (auch an
> anderer Stelle im Thread) gibts da ja z.T. auch nicht
> urheberrechtlich gesch�tzte Werke, bzw. wei� ich das es ein
> paar K�nstler gibt die einzelne St�cke zum freien Download und
                                             ^^^^^^^^^^^^^^^
Vorsicht! Freier Download ist nicht gleichzusetzen mit einer 
Weiterverbreitungserlaubnis!

> freien Weiterverteilung anbieten. (Aber habe momentan leider
> kein Beispiel)

Also, als nicht-gesch�tzte Werke f�llt mir nur die aktuelle CD 
von Juha Erkkil� ein: 

  http://www.cc.jyu.fi/~erkkila/songs_of_summer_2002/

Links zu (mehr oder weniger) DFSG-konformen und somit legal 
kopierbaren St�cken gibt es auf 

  http://free.superhits.ch

Die sollten mal alle gepackaged werden. ;o)

Meine eigenen St�cke habe ich dort noch nicht eingetragen, da 
mir die EFF OAL und die gr�ne OML nicht gefallen und ich lieber 
eine eigene, m�glichst 100% DFSG-konforme Lizenz entwickeln 
m�chte.

cu,
Thomas
 }:o{#


-- 
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