Hallo Wilfried,

1. Die Community wird als BGB-Gesellschaft Mitglied im Verein.

ich denke, das w�re nicht im Interesse aller, weil sich daraus eine fixe Bindung zum Verein ergibt, die vielleicht nicht jeder w�nscht.

2. Die Leaderteams der Community sind Mitglieder des Vorstandes

Das ist schwierig, weil das voraussetzt, dass zu jeder Zeit jeder Leader auch Mitglied im Verein ist, weil er sonst kein Vorstand werden kann. Auch hier also Probleme mit der Koppelung.

3a. Die Haftung f�r die Community hat jeder einzelne f�r sich und
seine Arbeit. oder 3b Der Verein tritt als Rechtspers�nlichkeit im
Auftrag der Community auf.

Ich halte es f�r sinnvoller, bei haftungstechnisch komplexen Dingen (z.B. Messeauftritt) den Verein einzusetzen. Das setzt voraus, dass diese Dinge auch nur �ber den Verein laufen k�nnen (ansonsten eben auf eigenes Risiko) und die Handelnden Vereinsmitglieder sind. Ich w�re z.B. nicht bereit, bei allem was ich tue mit meinem Privatverm�gen zu haften, und ich denke, vielen geht es ebenso. Bei grober Fahrl�ssigkeit oder gar Vorsatz ist die Sachlage hingegen klar, da gibts keine Freizeichnung.

4. Die Freiheit jedes einzelnen sollte nicht soweit gehen, dass er
durch unbedachtes Handeln die Community sch�digt, deshalb die Frage
der Verantwortung und damit der Haftung.

Das ist klar, und ob Verein oder nicht, gewichtige Entscheidungen sollten immer mit allen besprochen werden.


5. Die Community tritt nach aussen nicht in Erscheinung und das
Auftreten nach aussen wird dem Verein �bertragen und damit dem
Vorstand, dessen Mitglieder ja auch die Leadeerteams der Community
sind.

Auch hier wieder das Problem der Koppelung.

Viele Gr��e
Flo

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## Florian Effenberger
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