On Fri, Jul 22, 2005 at 01:11:02PM +0200, Thomas Krumbein wrote:
> Michael Dannenhöfer schrieb:
> > Helga Fischer schrieb:
> > 
> >>Die Datenmaske kann im Rahmen von Ausbildung, Lehre und privater 
> >>Nutzung frei verwendet werden, eine gewerbliche Verwertung ist 
> >>jedoch ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
> >>Historie:
> >>Version 1.0 vom 20. Juli 2005«
> >>
> >>Ich interpretiere das als NEIN. Schade :((.
> 
> Das ist richtig. Sie steht nicht unter GPL!
> 
> > Damit ist sogar der Einsatz in deutschen Büros ohne Zustimmung 
> > untersagt. Sehr Schade :-(
> 
> Das ist falsch! Eine gewerbliche Verwertung ist ausdrücklich nicht
> gestattet,

? Nicht gelesen was geschrieben wurde? "ohne Zustimmung untersagt" ist
doch ziemlich dasselbe wie "nicht gestattet" oder nicht?

> [...]
> Ein Einsatz in Büros zum Eigennutz (private Nutzung) steht hingegen
> nichts entgegen.

In deutschen Büros Software zur privaten Nutzung zu installieren ist
meist untersagt, zweitens war ja nicht das Büro als Ort gemeint.

> Eine Grauzone begänne allerhöchstens dort, wo du mit eigener Arbeit mit
> dieser Maske gegen Honorar direkt dritte Dienstleistungen ausführen
> würdest. Aber ich denke, hier beginnt auch ein bischen die "Haarspalterei".

Nein. Das ist gewerbliche Nutzung. Oder andersrum: Das ist weder eine
Verwendung die etwas mit Lehre zu tun hat, noch etwas was mit Ausbildung
zu tun hat, noch etwas was einem privaten Zweck dient.

> Manchmal hilft einfach genaues Lesen. Nicht die gewerbliche Nutzung ist
> verboten, wohl aber die gewerbliche Verwertung.

Nein. Du mußt genauer formulieren. Die Nutzung ist im Allgemeninen eine
Form der Verwertung.

ciao
Christian
-- 
NP: Metallica - The Call Of Ktulu

---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]

Antwort per Email an