On Fri, Jul 22, 2005 at 01:11:02PM +0200, Thomas Krumbein wrote: > Michael Dannenhöfer schrieb: > > Helga Fischer schrieb: > > > >>Die Datenmaske kann im Rahmen von Ausbildung, Lehre und privater > >>Nutzung frei verwendet werden, eine gewerbliche Verwertung ist > >>jedoch ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. > >>Historie: > >>Version 1.0 vom 20. Juli 2005« > >> > >>Ich interpretiere das als NEIN. Schade :((. > > Das ist richtig. Sie steht nicht unter GPL! > > > Damit ist sogar der Einsatz in deutschen Büros ohne Zustimmung > > untersagt. Sehr Schade :-( > > Das ist falsch! Eine gewerbliche Verwertung ist ausdrücklich nicht > gestattet,
? Nicht gelesen was geschrieben wurde? "ohne Zustimmung untersagt" ist doch ziemlich dasselbe wie "nicht gestattet" oder nicht? > [...] > Ein Einsatz in Büros zum Eigennutz (private Nutzung) steht hingegen > nichts entgegen. In deutschen Büros Software zur privaten Nutzung zu installieren ist meist untersagt, zweitens war ja nicht das Büro als Ort gemeint. > Eine Grauzone begänne allerhöchstens dort, wo du mit eigener Arbeit mit > dieser Maske gegen Honorar direkt dritte Dienstleistungen ausführen > würdest. Aber ich denke, hier beginnt auch ein bischen die "Haarspalterei". Nein. Das ist gewerbliche Nutzung. Oder andersrum: Das ist weder eine Verwendung die etwas mit Lehre zu tun hat, noch etwas was mit Ausbildung zu tun hat, noch etwas was einem privaten Zweck dient. > Manchmal hilft einfach genaues Lesen. Nicht die gewerbliche Nutzung ist > verboten, wohl aber die gewerbliche Verwertung. Nein. Du mußt genauer formulieren. Die Nutzung ist im Allgemeninen eine Form der Verwertung. ciao Christian -- NP: Metallica - The Call Of Ktulu --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
