Hi André,

Sorry, das sehe ich anders. Die Lizenz selbst bezieht sich mit diversen Begriffen auf den Appendix (z.B. "Original Documentation" und "Initial Writer"). Ausserdem ist die Lizenz nur dann gültig, wenn sie vom Copyright-Inhaber erteilt wird. Alles das steht im Appendix.

Der Appendix muss nicht wortwörtlich übernommen werden, aber die Begriffe müssen schon auftauchen.

juristisch gesehen würde ich sagen, das ist so nicht 100%ig richtig (bin aber kein Urheberrechts-Experte).

Zumindest im konkreten Fall, wo der Autor das Werk alleine und ohne auf etwas anderes aufzubauen geschrieben hat, kann man davon ausgehen, dass es die Original Documentation ist und er der Initial Writer.

Die Lizenz geht vom amerikanischen Urheberrecht aus, aber das ist für uns zunächst mal bedeutungslos, denn für uns gilt das deutsche Urheberrecht - und im deutschen Urheberrecht ist doch einiges anders. Es gibt keinen Copyright-Inhaber, es gibt lediglich einen Urheber. Die Urheberschaft kann man auch so nicht ohne weiteres abtreten, lediglich Nutzungs- und Verwertungsrechte. (Für Arbeitsverhältnisse gibt es hier Ausnahmeregelungen.) Es gibt im deutschen Urheberrecht auch NICHT die Möglichkeit, auf die Urheberschaft zu verzichten, ein "Public Domain" ist also nach dt. Urheberrecht NICHT möglich.

Wenn der Urheber ersichtlich ist (eine Nennung eines "Copyright" ist dafür nicht zwingend notwendig) und sagt, er stellt sein Dokument unter die Lizenz so und so, dann steht das Dokument unter der Lizenz.

Der Wortlaut ist hier nicht entscheidend. Es muss nur klar sein, welche Lizenz das ist, zB durch Versionsangabe oder Beifügung der Lizenz.

Aber ich denke, juristische Haarspalterei macht keinen Sinn und wir sollten den Appendix einfach so übernehmen, schon der Einheitlichkeit und Einfachheit halber.

Viele Grüße
Flo

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