Hi,

Michael-E. Voges schrieb:
Martin Bayer schrieb:
Die davon ausgeht, dass bereits eine Windows-Titelleiste ein
schützenswertes Werk darstellt. Zeig mir bitte den Gesetzestext, der das
belegt.
Art. 14 Abs. 1 GG: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet."
Was aber nichts über das Eigentum an der Windows-Titelleiste aussagt.

Du willst mehr?

§ 2 Abs. 1 Zi. 7 UrhG.

Zitat:
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: ...

Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.


Wo bezieht sich das auf die Windows-Titelleist? (sie ist kein eigenständiges Werk).


§ 1 Zi. 1, § 2, § 5, § 7, § 27, § 31, § 37, § 38, § 40, § 42-51 GeschmMG
Ok, Geschmacksmuster trifft am ehesten zu. Sorry, dass ich mich auf Wikipedia beziehe .. aus
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster

*Geschmacksmuster* sind Vorlagen für eine Gestaltungsform (Design, Farbe, Form).
trifft zu

Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.
Des Windows-Design ist nicht eingetragen.

Nach der GGVO wird neben dem sog. eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster als wesentliche Neuerung das /nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster/ geschützt. Dieses nichtregistrierte Designrecht bietet zwar lediglich einen reinen Nachahmungsschutz für drei Jahre, entsteht aber automatisch mit der öffentlichen Zugänglichmachung des Musters in der EU

Das Windows-XP Design wurde schon vor weit mehr als drei Jahren veröffentlicht.



§ 1 Abs. 2 Zi. 2 GebrMG
Zitat:
Als Gegenstand eines Gebrauchsmusters im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: ...

ästhetische Formschöpfungen;


GebrMG ist also explizit *nicht* anzuwenden. (jetzt frage *ich* mich, ob Martin gelesen hat, was er zitiert.)



Martin hat recht. Wenn das äußere Erscheinungsbild der Windows-Oberfläche nach den nationalen oder internationalen Vorschriften geschützt ist (oder auch nur sein kann), können wir es ohne entsprechende Erlaubnis nicht verwenden. Punkt!

Und dich bin immer noch anderer Meinung. Ich sehe keinen einzigen Nachweis, warum das so sein sollte.

Und dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob wir mit dem Abbild ein eigenes Werk schaffen. Der Eingriff in die "Schöpfung" des anderen (redmond) reicht aus.
Korrekt .. aber die Windows-Titelleiste allein ist keine Schöpfung. Sie ist maximal ein Designelement oder eine Erscheinungsform.

Anders wäre es mit dem kompletten WIndows-Desktop, dem Internetexplorer, dem Vista-Design ... darauf treffen die von Martin genannten Gesetzestexte zum teil zu.

Und weiter: Wenn die Buttons, Balken etc. gar nicht schutzfähig sind, darüber wird zur Zeit gerade in den USA fein gestritten, wird uns das nicht helfen: Schon das Risiko, mit einem teuren Prozeß überzogen zu werden, erscheint mir zu teuer.

Ok .. ich sag ja. Man kann gerne eine Regel einführen. Mit dem Ergebnis, dass wir kaum noch Dokumentationen mit Screenshots haben werden.

André

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