Hi,
Michael-E. Voges schrieb:
Martin Bayer schrieb:
Die davon ausgeht, dass bereits eine Windows-Titelleiste ein
schützenswertes Werk darstellt. Zeig mir bitte den Gesetzestext, der das
belegt.
Art. 14 Abs. 1 GG: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet."
Was aber nichts über das Eigentum an der Windows-Titelleiste aussagt.
Du willst mehr?
§ 2 Abs. 1 Zi. 7 UrhG.
Zitat:
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst
gehören insbesondere: ...
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie
Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische
Darstellungen.
Wo bezieht sich das auf die Windows-Titelleist? (sie ist kein
eigenständiges Werk).
§ 1 Zi. 1, § 2, § 5, § 7, § 27, § 31, § 37, § 38, § 40, § 42-51 GeschmMG
Ok, Geschmacksmuster trifft am ehesten zu. Sorry, dass ich mich auf
Wikipedia beziehe .. aus
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster
*Geschmacksmuster* sind Vorlagen für eine Gestaltungsform (Design,
Farbe, Form).
trifft zu
Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale
Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.
Des Windows-Design ist nicht eingetragen.
Nach der GGVO wird neben dem sog. eingetragenen
Gemeinschaftsgeschmacksmuster als wesentliche Neuerung das /nicht
eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster/ geschützt. Dieses
nichtregistrierte Designrecht bietet zwar lediglich einen reinen
Nachahmungsschutz für drei Jahre, entsteht aber automatisch mit der
öffentlichen Zugänglichmachung des Musters in der EU
Das Windows-XP Design wurde schon vor weit mehr als drei Jahren
veröffentlicht.
§ 1 Abs. 2 Zi. 2 GebrMG
Zitat:
Als Gegenstand eines Gebrauchsmusters im Sinne des Absatzes 1 werden
insbesondere nicht angesehen: ...
ästhetische Formschöpfungen;
GebrMG ist also explizit *nicht* anzuwenden. (jetzt frage *ich* mich, ob
Martin gelesen hat, was er zitiert.)
Martin hat recht. Wenn das äußere Erscheinungsbild der Windows-Oberfläche nach
den nationalen oder internationalen Vorschriften geschützt ist (oder auch nur
sein kann), können wir es ohne entsprechende Erlaubnis nicht verwenden.
Punkt!
Und dich bin immer noch anderer Meinung. Ich sehe keinen einzigen
Nachweis, warum das so sein sollte.
Und dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob wir mit dem Abbild ein eigenes
Werk schaffen. Der Eingriff in die "Schöpfung" des anderen (redmond) reicht
aus.
Korrekt .. aber die Windows-Titelleiste allein ist keine Schöpfung. Sie
ist maximal ein Designelement oder eine Erscheinungsform.
Anders wäre es mit dem kompletten WIndows-Desktop, dem Internetexplorer,
dem Vista-Design ... darauf treffen die von Martin genannten
Gesetzestexte zum teil zu.
Und weiter: Wenn die Buttons, Balken etc. gar nicht schutzfähig sind, darüber
wird zur Zeit gerade in den USA fein gestritten, wird uns das nicht helfen:
Schon das Risiko, mit einem teuren Prozeß überzogen zu werden, erscheint mir
zu teuer.
Ok .. ich sag ja. Man kann gerne eine Regel einführen. Mit dem Ergebnis,
dass wir kaum noch Dokumentationen mit Screenshots haben werden.
André
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