Hallo @all, ich habe mich mal durch die ganzen Texte bei Wikipedia gequält und auch das dann erstellte Rechtsgutachten gefunden:
http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005#VII._Bilder Besonders interessant sind diese Passagen: "3a) Screenshots Bei den Screenshots kommt es darauf an, ob diese die Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes darstellen. Wenn ja, dann ist ein erlaubnisfreies Kopieren und Einstellen bei Wikipedia grundsätzlich nicht möglich, soweit nicht ausnahmsweise eine der bereits oben erläuterten urheberrechtlichen Schranken eingreift (insbesondere das Zitatrecht). " (wohl unbestritten und auch nicht unser Problem) "Dabei ist zu beachten, dass Benutzeroberflächen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie ein gewisses Maß an Individualität aufweisen. " Jetzt kommt das Wesentliche: "Das, was üblich oder durch technische Notwendigkeiten vorgegeben ist, kann jedoch nicht zur Individualität beitragen." Ich bin kein Anwalt, deshalb kann ich irren. Aber es ist doch (leider) so, das MS Win aufgrund seiner Verbreitung als "Quasi-Standard" für das "Übliche" angesehen wird, was doch gerade dazu führte, dass sich selbst viele Fenstermanager/OS/Programme an die von Win gewohnten Dinge halten. BTW: Erinnert sich eigentlich irgend jemand noch an OS2? Das Prinzip der Fensterdarstellung und wesentliche Elemente die seit der ersten Version von Win genutzt werden stammen von dort!!! Damals orientierte sich MS an dem damals als "Standard" angesehenen Festermanagement dieser OS und passte lediglich den Stil (X zum Schliessen des Fensters) an. Inwieweit also MS hier ein "gewisses Maß an Individualität" bewiesen hat ist wohl zumindest zweifelhaft. Gruß Marko --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
