Hallo @all,

ich habe mich mal durch die ganzen Texte bei Wikipedia gequält und auch
das dann erstellte Rechtsgutachten gefunden:

http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005#VII._Bilder

Besonders interessant sind diese Passagen:

"3a) Screenshots
Bei den Screenshots kommt es darauf an, ob diese die Vervielfältigung
eines urheberrechtlich geschützten Werkes darstellen. Wenn ja, dann ist
ein erlaubnisfreies Kopieren und Einstellen bei Wikipedia grundsätzlich
nicht möglich, soweit nicht ausnahmsweise eine der bereits oben
erläuterten urheberrechtlichen Schranken eingreift (insbesondere das
Zitatrecht). " (wohl unbestritten und auch nicht unser Problem)

"Dabei ist zu beachten, dass Benutzeroberflächen urheberrechtlich
geschützt sein können, wenn sie ein gewisses Maß an Individualität
aufweisen. "

Jetzt kommt das Wesentliche:

"Das, was üblich oder durch technische Notwendigkeiten vorgegeben ist,
kann jedoch nicht zur Individualität beitragen."

Ich bin kein Anwalt, deshalb kann ich irren. Aber es ist doch (leider)
so, das MS Win aufgrund seiner Verbreitung als "Quasi-Standard" für das
"Übliche" angesehen wird, was doch gerade dazu führte, dass sich selbst
viele Fenstermanager/OS/Programme an die von Win gewohnten Dinge halten.

BTW: Erinnert sich eigentlich irgend jemand noch an OS2? Das Prinzip der
Fensterdarstellung und wesentliche Elemente die seit der ersten Version
von Win genutzt werden stammen von dort!!! Damals orientierte sich MS an
dem damals als "Standard" angesehenen Festermanagement dieser OS und
passte lediglich den Stil (X zum Schliessen des Fensters) an.
Inwieweit also MS hier ein "gewisses Maß an Individualität" bewiesen hat
ist wohl zumindest zweifelhaft.

Gruß
Marko





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