Hi,
Stefan Weigel schrieb:
*der Urheber bei OSS ist für Dich (praktisch) identifizierbar weil er in
der Lizenz steht oder anders gesagt: steht er nicht in der Lizenz sollte
das Dein Mißtrauen erregen weil er dann die Lizenz nicht sorgfältig
ausgestellt hat
Da habe ich ernste Zweifel. Ein krasser Fall ist das OOo-Logo, wie man
in unserem Thread sieht. Misstrauen müsste ich, nachdem was Du sagst,
auch generell gegenüber der OOo-Lizenz haben. Aus der dem Produkt
beiliegenden Lizenz geht eben nicht eindeutig hervor, wer die Urheber
sind, sondern: "This product has been created with contributions from
the OpenOffice.org community." Ich bemängle das nicht an sich, weil es
klar ist, dass es praktisch gar nicht anders möglich ist.
Doch es ist anders möglich und ist gerade im Falle OOo (auch bei Mozilla
oder Projekten, die direkt von der FSF betreut werden) auch anders
geregelt.
Allerdings bezieht sich das dann auf die Quellcode-Dateien .. man muss
also noch tiefer graben.
LGPL ist übrigens eine Quellcode-Lizenz, die dateibasiert wirkt - sie
bezieht sich zunächst eine einzelne Quellcodedatei. D.h. "das Produkt"
wird zwar unter LGPL verbreitet kann aber Einzelne Komponenten unter
anderen Lizenzen beinhalten, sofern mit der LGPL vereinbar. Genau so
wird es auch im Lizenztext von OOo erwähnt (mit Hinweis auf
Thirdpartylicense.html)
Aber zurück zu "es ist anderes möglich". Liest Du den OOo-Lizenztext
genau, wirst du am Anfang ein (c) Sun Microsystems Inc. sehen. D.h. Sun
kann als Urheber von OpenOffice.org auftreten (und tut das im konkreten
Falle auch). Das ist durch das JCA gedeckt (es sei allerdings mal
dahingestellt, ob das in allen Ländern dieser Erde wirksam ist - ich
vertraue hier mal pragmatisch auf Sun Legal).
Zusätzlich ist bei OOo jeder Codebeitrag "personalisiert". Auch wieder
durch das JCA (Name und Adresse eines Entwicklers sind bekannt) und
technisch durch die Codeübertragung per ssh-Tunnel abgedeckt (jede
Codeübermittlung kann eindeutig einem Entwickler zugeordnet werden).
D.h. die jeweiligen Urheber sind (wenn auch mit Aufwand)
identifizierbar. Die Lizenz stellt aber sicher, dass man das nur im
Ausnahmefall tun muss.
Bei dem ganzen können natürlich Fehler passieren - Entwickler können
unwissentlich Code einbringen, der andere Rechte verletzt oder nicht mit
der LGPL in Einklang ist. Falls sowas auffällt wird auch daran
gearbeitet, den entsprechenden Code wieder zu entfernen.
Aber letztendlich ... das OOo-Logo ist nach wie vor ein Extremfall für
den die ganze obige Theorie (die auch praktisch umgesetzt wird) nicht
wirklich zutrifft :-(
André
---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]