Hallo Stefan,

Stefan Weigel schrieb:
> Ja schon. Aber wer ist der Urheber? Wer genau?

Na der der der etwas (ursprünglich) geschrieben oder programmiert oder
sonstwie selbst erstellt hat.

Zumindest im deutschen Rechtsraum darfst Du das auch ganz wörtlich
nehmen, weil Du die Urheberschaft nicht übertragen oder loswerden
kannst, Du kannst nur Nutzungsrechte übertragen.
Der Status des Urhebers entsteht somit im Schaffensmonent und ist
gänzlich unabhängig davon ob man es hinschreibt oder nicht.

Da wir aber über OSS reden verlangen alle (oder alle mir bekannten)
Lizenzen genau diese Angabe des Urhebers, aus prinzipiellen Erwägungen.
Ein Teil des Sinns einer OSS-Lizenz ist ja gerade der zu vermeiden das
die Notwendigkeit von Nachfragen erst entsteht, weil diese hinderlich
ist bzw. Aufwand verursacht.

Bedenke auch bei Deinem 'Nachfrageverfahren', das das überhaupt nicht
besser ist als die Lizenz selbst, weil: Was tust Du denn:
Du hast ein Dokument und dort steht der Urheber drin, nun schreibst Du
diesem Urheber die Frage:
'Hallo Urheber, bist Du tatsächlich Urheber und darf ich tatsächlich das
von Dir unter GPL gestellte Dokument unter GPL benutzen?'

Was (in Gottes Namen ;-)) kann Dir der Urheber darauf antworten -
sachlich doch wohl nur:

'Ja, sonst hätte ich die Lizenz ja nicht hingeschrieben.'


Und ja, Du hast natürlich völlig Recht, der Urheber ist der der in der
Lizenz als Solcher benannt ist und das muß nicht der sein der im
rechtlichen Sinne tatsächlich Urheber ist weil ja der Text geklaut sein
kann und der Urheber mithin nur behauptet Urheber zu sein.
Bloß Sorry, diese Tatsache ist doch nun wahrlich kein Problem von OSS
das ist bei jedem Nicht-OpenSource-Werk  exakt genauso, wenn jemand
etwas Fremdes als sein Werk ausgibt. Dagegen hast Du _nirgens_ 100%ige
Sicherheit. Du kannst nur mit einem angemessenen Aufwand versuchen das
abzuprüfen.

Beispiel:
Du hättest auf Deiner Web-Seite einen Text stehen, den ich gerne
weiterverwenden will, also schreibe ich Dir und bitte darum das tun zu
dürfen. (und das tue ich weil ich annehme das Du der Urheber bist) Du
stimmst dem zu, wenn ich bereit bin Dir 300 Euro zu zahlen, was ich tue.
Alles prima und ich glaube alles richtig gemacht zu haben und
veröffentliche den Text in einem Buch.
Was ich jedoch nicht wußte ist das der Text garnicht von Dir stammte,
sondern das Du selbst vom eigentlichen Urheber nur das Recht erworben
hast diesen Text auf Deine Webseite zu stellen (und nicht mehr). Das
hast Du mir verschwiegen weil wenn Du es mir gesagt hättest wären Dir
die 300 Euro entgangen.
Nun kommt der tatsächliche Urheber auf mich zu und verklagt mich weil
ich seinen Text benutze und ich habe das Nachsehen.
Wie bitte könnte ich mich hiergegen absichern? Praktisch doch garnicht,
denn jedes vertragliche Versprechen Deinerseits dafür zu haften wenn ich
Probleme bekomme kann doch genauso erlogen sein wie schon die Lüge das
Du berechtigt warst mir die Rechte zur Veröffentlichung des Textes zu
verkaufen.
Verstehst Du was ich meine?

(@all: Ich stelle natürlich unmißverständlich klar das das ein
Anschauungsbeispiel ist und ich damit nicht im Geringsten vermute oder
unterstelle das Stefan sich so verhalten würde. ;-) )

Wir drehen uns im Kreis, deshalb zusammenfassend (für deutsches Recht):

*der Urheber ist der der etwas erschaffen hat
*der der etwas erschaffen hat wird die Urheberschaft nicht mehr 'los',
selbst wenn er das wollte - er kann nur Nutzungsrechte übertragen
*der Urheber muß sich nicht zu erkennen geben, er bleibt trotzdem
Urheber (und kann seine diesbezüglichen Rechte zu jedem Zeitpunkt
einfordern)
*der Urheber bei OSS ist für Dich (praktisch) identifizierbar weil er in
der Lizenz steht oder anders gesagt: steht er nicht in der Lizenz sollte
das Dein Mißtrauen erregen weil er dann die Lizenz nicht sorgfältig
ausgestellt hat
*es ist nicht auszuschließen das derjenige der sich in der Lizenz als
Urheber benennt, das garnicht ist. Wenn er das tut begeht er einen
Betrug. Und wenn er das tut heißt das für Dich das jederzeit der wahre
Urheber gegenüber Dir Rechte einfordern kann. /Nur das ist ebend bei
Nicht-OSS doch auch nicht im Geringsten anders./



Gruß
Jörg


P.S.
Mache Dir doch bitte auch klar das die Unterschiede zwischen einer
OSS-Lizenz und einem 'normalen' Vertrag garnicht so gravierend sind. Ich
habe beispielsweise alle Rechte an meinem Calc-Buch (besser gesagt an
dessen Manuskript) an meinen Verlag übertragen - ein ganz normaler
Vertrag. Wenn ich nun nicht diese Rechte dem Verlag übertrage, sondern
'der ganzen Welt' wäre das Ganze im Prinzip bereits OpenSource obwohl
der Vertrag doch inhaltlich gänzlich gleich wäre, einzig ist mein
Vertragpartner einmal ein einzelner Verlag und einmal die 'ganze Welt'.
Oder anders gesagt, wenn ich ein Makro veöffentliche (was nicht OSS
wäre) und Du schickst mir eine Email und bittest mich ob Du das benutzen
und veränden kannst. Da ich nichts dagegen habe gestatte ich das. Nun
kommt Thomas und fragt das Gleiche und ich gestatte es ihm. Dann kommen
Weitere aus de.ooo und ich gestatte es jenen. Irgendwann ist mir dieser
Aufwand lästig, also schreibe ich zum Makro einen Text der heißt 'jeder
der zum dtschen OOo-Projekt gehört darf dieses Makro nutzen und ändern
wie er will'.
Nun kommen aber Anfragen aus England, USA, Australien, ... und
irgendwann leuchtet mir ein, das ich meinen Text ändern muß und so
schreibe ich: 'jeder der will darf dieses Makro benutzen wie er will und
verändern wie er will und weitergeben wie er will'. Und nun ist mein
Makro OSS.
Und weil diesen Weg schon Viele zurückgelegt haben, war es irgendwann
einleuchtend für letzteren Text Standardformulierungen zu finden und das
sind die bekannten OSS-Lizenzen, mehr ist das doch objektiv nicht.






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