Hallo Stefan, Stefan Weigel schrieb: > Ja schon. Aber wer ist der Urheber? Wer genau?
Na der der der etwas (ursprünglich) geschrieben oder programmiert oder sonstwie selbst erstellt hat. Zumindest im deutschen Rechtsraum darfst Du das auch ganz wörtlich nehmen, weil Du die Urheberschaft nicht übertragen oder loswerden kannst, Du kannst nur Nutzungsrechte übertragen. Der Status des Urhebers entsteht somit im Schaffensmonent und ist gänzlich unabhängig davon ob man es hinschreibt oder nicht. Da wir aber über OSS reden verlangen alle (oder alle mir bekannten) Lizenzen genau diese Angabe des Urhebers, aus prinzipiellen Erwägungen. Ein Teil des Sinns einer OSS-Lizenz ist ja gerade der zu vermeiden das die Notwendigkeit von Nachfragen erst entsteht, weil diese hinderlich ist bzw. Aufwand verursacht. Bedenke auch bei Deinem 'Nachfrageverfahren', das das überhaupt nicht besser ist als die Lizenz selbst, weil: Was tust Du denn: Du hast ein Dokument und dort steht der Urheber drin, nun schreibst Du diesem Urheber die Frage: 'Hallo Urheber, bist Du tatsächlich Urheber und darf ich tatsächlich das von Dir unter GPL gestellte Dokument unter GPL benutzen?' Was (in Gottes Namen ;-)) kann Dir der Urheber darauf antworten - sachlich doch wohl nur: 'Ja, sonst hätte ich die Lizenz ja nicht hingeschrieben.' Und ja, Du hast natürlich völlig Recht, der Urheber ist der der in der Lizenz als Solcher benannt ist und das muß nicht der sein der im rechtlichen Sinne tatsächlich Urheber ist weil ja der Text geklaut sein kann und der Urheber mithin nur behauptet Urheber zu sein. Bloß Sorry, diese Tatsache ist doch nun wahrlich kein Problem von OSS das ist bei jedem Nicht-OpenSource-Werk exakt genauso, wenn jemand etwas Fremdes als sein Werk ausgibt. Dagegen hast Du _nirgens_ 100%ige Sicherheit. Du kannst nur mit einem angemessenen Aufwand versuchen das abzuprüfen. Beispiel: Du hättest auf Deiner Web-Seite einen Text stehen, den ich gerne weiterverwenden will, also schreibe ich Dir und bitte darum das tun zu dürfen. (und das tue ich weil ich annehme das Du der Urheber bist) Du stimmst dem zu, wenn ich bereit bin Dir 300 Euro zu zahlen, was ich tue. Alles prima und ich glaube alles richtig gemacht zu haben und veröffentliche den Text in einem Buch. Was ich jedoch nicht wußte ist das der Text garnicht von Dir stammte, sondern das Du selbst vom eigentlichen Urheber nur das Recht erworben hast diesen Text auf Deine Webseite zu stellen (und nicht mehr). Das hast Du mir verschwiegen weil wenn Du es mir gesagt hättest wären Dir die 300 Euro entgangen. Nun kommt der tatsächliche Urheber auf mich zu und verklagt mich weil ich seinen Text benutze und ich habe das Nachsehen. Wie bitte könnte ich mich hiergegen absichern? Praktisch doch garnicht, denn jedes vertragliche Versprechen Deinerseits dafür zu haften wenn ich Probleme bekomme kann doch genauso erlogen sein wie schon die Lüge das Du berechtigt warst mir die Rechte zur Veröffentlichung des Textes zu verkaufen. Verstehst Du was ich meine? (@all: Ich stelle natürlich unmißverständlich klar das das ein Anschauungsbeispiel ist und ich damit nicht im Geringsten vermute oder unterstelle das Stefan sich so verhalten würde. ;-) ) Wir drehen uns im Kreis, deshalb zusammenfassend (für deutsches Recht): *der Urheber ist der der etwas erschaffen hat *der der etwas erschaffen hat wird die Urheberschaft nicht mehr 'los', selbst wenn er das wollte - er kann nur Nutzungsrechte übertragen *der Urheber muß sich nicht zu erkennen geben, er bleibt trotzdem Urheber (und kann seine diesbezüglichen Rechte zu jedem Zeitpunkt einfordern) *der Urheber bei OSS ist für Dich (praktisch) identifizierbar weil er in der Lizenz steht oder anders gesagt: steht er nicht in der Lizenz sollte das Dein Mißtrauen erregen weil er dann die Lizenz nicht sorgfältig ausgestellt hat *es ist nicht auszuschließen das derjenige der sich in der Lizenz als Urheber benennt, das garnicht ist. Wenn er das tut begeht er einen Betrug. Und wenn er das tut heißt das für Dich das jederzeit der wahre Urheber gegenüber Dir Rechte einfordern kann. /Nur das ist ebend bei Nicht-OSS doch auch nicht im Geringsten anders./ Gruß Jörg P.S. Mache Dir doch bitte auch klar das die Unterschiede zwischen einer OSS-Lizenz und einem 'normalen' Vertrag garnicht so gravierend sind. Ich habe beispielsweise alle Rechte an meinem Calc-Buch (besser gesagt an dessen Manuskript) an meinen Verlag übertragen - ein ganz normaler Vertrag. Wenn ich nun nicht diese Rechte dem Verlag übertrage, sondern 'der ganzen Welt' wäre das Ganze im Prinzip bereits OpenSource obwohl der Vertrag doch inhaltlich gänzlich gleich wäre, einzig ist mein Vertragpartner einmal ein einzelner Verlag und einmal die 'ganze Welt'. Oder anders gesagt, wenn ich ein Makro veöffentliche (was nicht OSS wäre) und Du schickst mir eine Email und bittest mich ob Du das benutzen und veränden kannst. Da ich nichts dagegen habe gestatte ich das. Nun kommt Thomas und fragt das Gleiche und ich gestatte es ihm. Dann kommen Weitere aus de.ooo und ich gestatte es jenen. Irgendwann ist mir dieser Aufwand lästig, also schreibe ich zum Makro einen Text der heißt 'jeder der zum dtschen OOo-Projekt gehört darf dieses Makro nutzen und ändern wie er will'. Nun kommen aber Anfragen aus England, USA, Australien, ... und irgendwann leuchtet mir ein, das ich meinen Text ändern muß und so schreibe ich: 'jeder der will darf dieses Makro benutzen wie er will und verändern wie er will und weitergeben wie er will'. Und nun ist mein Makro OSS. Und weil diesen Weg schon Viele zurückgelegt haben, war es irgendwann einleuchtend für letzteren Text Standardformulierungen zu finden und das sind die bekannten OSS-Lizenzen, mehr ist das doch objektiv nicht. --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
