Hi

Stefan Weigel schrieb:
>> Sun bekommt an dem Beitrag an OOo quasi dieselben Verwertungsrechte die
>> auch der Urheber hat.
> 
> Wenn das wirklich nur die Verwertungsrechte betrifft und kein Mandat im
> Sinne einer Vertretung für Urheberrechtsbelange ist, dann hilft es dem
> nicht weiter, der mit dem Urheber über eine wie auch immer geartete
> Weiterverarbeitung des Produkts Rücksprache halten will,

!. Wer "Urheber" ist ist in der Praxis so gut wie immer bedeutungslos,
auch im Deutschen "Urheber"recht.
2. Was zählt, ist einzig und alleine, wer die Verwertungsrechte hat. Der
(und nur der) vertritt die Urheberrechtsbelange...
3. ...die besser "verwertungsrechtliche Belange" hiessen - denn eben
genau das sind sie. Urheberrecht = Verwertungsrecht

Begriffliche Verwirrung entsteht dadurch, dass der Urheber erst mal alle
Verwertungesrechte hat und die auch in der Regel nie völlig abtritt:
Wenn Jörg seinen Vertrag z. B. genau liest (was er sicher schon getan
hat), wird er wahrscheinlich eine Passage finden, in der geregelt ist,
wann bzw. unter welchen Umständen die Verwertungsrechte an seinem Werk
wieder an Ihn zurück fallen.

also:
1. Wer Urheber von Ooo ist, ist egal. Sun vertritt auf jeden Fall alle
Verwertungsrechte und ist auch berechtigt dazu. Insoweit Sun das Produkt
verteilt, ist Sun auch der einzige, der das darf.
2. Das OOo-Logo fällt nicht darunter. Worunter es fällt, bleibt unklar -
so wie es aussieht, ist es vogelfrei (ausser Möven natürlich :-) )
-- 
Mit freundlichen Grüßen

Uwe Altmann

OpenOffice.org auf dem Mac:
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