Hi Jörg Jörg Schmidt schrieb: > Uwe Altmann schrieb: >> !. Wer "Urheber" ist ist in der Praxis so gut wie immer >> bedeutungslos, auch im Deutschen "Urheber"recht. 2. Was zählt, ist >> einzig und alleine, wer die Verwertungsrechte hat. Der (und nur >> der) vertritt die Urheberrechtsbelange... > > ..Wenn ich z.B. mein Makro UREF unter LGPL gestellt habe bleibe ich > Urheber und ich, und nur ich, kann das gleiche Makro nochmals > lizensieren (=weitere Verwertungsrechte vergeben).
Ja - aber nicht, weil Du Urheber bist ,sonder weil Du weitere Verwertungsrecht bei Dir behaltenh hast - auch wenn Du das Makro unter LGPL stellst, hast Du Dei Verwertungsrecht ja nicht abgegeben, sondern nur in einer gewisen Weise mit anderen geteilt. > > Und das gestattet analog auch das JCA: genau > Bei meinem Autorenvertrag ist das anders, denn ich habe dem Verlag > kein Verwertungsrecht, sondern ein _ausschließliches_ > Verwertungsrecht eingeräumt. genau. Deswegen hast Du da jetzt auch erst mal gar nix mehr zu kamellen, *obwohl* Du der Urheber bist. Was meine Rede ist: Nur der Inhaber der Verwertungsrechte zählt. Und irgendwann fällt das bei normalen Autorenverträgen an Dich zurück (wenn z.B. fünf Jahre lang keine weitere Auflage erscheint wäre eine übliche Regelung) - Dann darfst *Du* wieder entscheiden - es z.B. unter GPL zu veröffentlichen oder das JCA unterschreiben und es auf den Deutschen OOo-Seiten zum Download anbieten. :-) Alles weitere bei Christian - incl. letzter Satz. -- Mit freundlichen Grüßen Uwe Altmann OpenOffice.org auf dem Mac: http://porting.openoffice.org/mac/ --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
