Hi Jörg

Jörg Schmidt schrieb:
> Uwe Altmann schrieb:
>> !. Wer "Urheber" ist ist in der Praxis so gut wie immer 
>> bedeutungslos, auch im Deutschen "Urheber"recht. 2. Was zählt, ist
>> einzig und alleine, wer die Verwertungsrechte hat. Der (und nur
>> der) vertritt die Urheberrechtsbelange...
> 
> ..Wenn ich z.B. mein Makro UREF unter LGPL gestellt habe bleibe ich
> Urheber und ich, und nur ich, kann das gleiche Makro nochmals
> lizensieren (=weitere Verwertungsrechte vergeben).

Ja - aber nicht, weil Du Urheber bist ,sonder weil Du weitere
Verwertungsrecht bei Dir behaltenh hast - auch wenn Du das Makro unter
LGPL stellst, hast Du Dei Verwertungsrecht ja nicht abgegeben, sondern
nur in einer gewisen Weise mit anderen geteilt.
> 
> Und das gestattet analog auch das JCA:

genau

> Bei meinem Autorenvertrag ist das anders, denn ich habe dem Verlag 
> kein Verwertungsrecht, sondern ein _ausschließliches_ 
> Verwertungsrecht eingeräumt.

genau. Deswegen hast Du da jetzt auch erst mal gar nix mehr zu kamellen,
*obwohl* Du der Urheber bist. Was meine Rede ist: Nur der Inhaber der
Verwertungsrechte zählt.
Und irgendwann fällt das bei normalen Autorenverträgen an Dich zurück
(wenn z.B. fünf Jahre lang keine weitere Auflage erscheint wäre eine
übliche Regelung) - Dann darfst *Du* wieder entscheiden - es z.B. unter
GPL zu veröffentlichen oder das JCA unterschreiben und es auf den
Deutschen OOo-Seiten zum Download anbieten. :-)

Alles weitere bei Christian - incl. letzter Satz.
-- 
Mit freundlichen Grüßen

Uwe Altmann

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