Hallo Volker, 
Am Mon, 30 Apr 2007 15:24:37 +0200 schrieb Volker Merschmann:
> Hi,
> 
> Am 30.04.07 schrieb Eric Hoch <[EMAIL PROTECTED]>:
>> Am Mon, 30 Apr 2007 14:55:58 +0200 schrieb Jörg Schmidt:
>>> Wieland Peter schrieb:
>>>> zugelegt und würde OpenOffice.org gerne auf meiner Webseite
>>>> zum Download
>>>> anbieten.
>>>>
>>>> Ist das so ohne Weiteres erlaubt?
>>>
> [..]
>>> Freie Weitergabe des Quelltextes ist eines der Hauptkriterien für
>>> OpenSource-Software überhaupt.
>> 
>> Ja und daher muss er auch dafür Sorge tragen, dasser neben dem
>> Binary auch in der Lage ist, den Sourcecode anzubieten, ganz wie es
>> die LGPL gerne hätte.
>> 
> "gerne hätte" ist ein gutes Stichwort.
> Das habe ich bisher eigentlich noch nie gesehen. Reicht da nicht die
> Verlinkung zum Projekt?

Dachte ich auch, doch scheinbar ist es nicht in jedem Fall 
ausreichend. Wenn es jemand ganz genau auslegt, könnte er sogar 
recht haben. Da die LGPL aber in dem Punkt noch nicht von Gerichten 
bestätigt ist, kann auch hier nur von größeren und kleineren 
Wahrscheinlichkeiten die Rede sein. 

Der Sourcecode, muss ja auch nicht zum Download bereitstehen. Er 
muss nur vorgehalten werden und dann zugänglich gemacht werden. 
Sprich Peter kann sich die Sourcen ziehen, die dann, wenn er will 
auf Disketten verteilen, und wenn jemand frägt demjenigen Kopien 
der Disketten zusenden. Statt Disketten kann er auch CDs, DVDs, etc 
nehmen, ebenso kann er auch ein svn, cvs anderes Verwaltungstool 
einsetzen, dass ist ganz egal. 

Gruß
Eric


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