Hallo Uwe,

Am 16.05.2011 16:44, schrieb Uwe Haas:

>> Ich habe die alte Lösung mal quick an dirty online gestellt:
>> http://s132649167.online.de/LibO_test/support/
>>
>> Da kannst Du Dir das mal ansehen und auch nach belieben damit
>> spielen und Testeinträge vornehmen.

> Wenn so etwas über die "offizelle" Seite von LO oder TDF gemacht
> wird, muß es bezüglich des Wetbewerbsrechtes sowie des TDG geprüft
> werden.
> Hier lauern ganz klar Abmahnfallen, die sehr schnell sehr teuer
> werden können.
> Insbesondere haftet man für Regelverstöße, wenn man auf dessen
> Seiten verlinkt.

Mag sein, dass man das in dem von Dir genannten Sinne prüfen muss
oder sollte. Aber warum sollte das nur nötig sein, wenn dies über
die LO- oder TDF-Seiten geschieht?

Bislang wurde das Verzeichnis vom Verein OOoDeV (jetzt FrODeV)
betrieben. Die Verantwortlichen des Vereins haben das damals für in
Ordnung befunden. (Und die sind auch nicht auf der Brennsuppe
dahergeschwommen!) ;-)

Kennst Du Dich mit den rechtlichen Aspekten gut aus? Kannst Du die
von Dir erwähnte Prüfung machen?

Gruß

Stefan

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