Hi,

Nils Magnus wrote on 2015-06-28 at 13:32:

Ja, man kann immer viele Bedenken anmelden. Die Störerhaftung im Besonderen
ist eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte. De facto
wurde noch kaum jemand deswegen schuldig gesprochen.

dafür wird man auch nicht schuldig gesprochen, denn die Störerhaftung ist zum einen zivilrechtlich, zum anderen wird das in der Regel im Wege der Abmahnung "behoben". Und hier ist die Situation meines Wissens nach weiterhin eher schwierig. Die strafrechtliche Haftung ist ein ganz anderes (IMHO in der Praxis weniger relevantes) Thema.

Mich nervt die Thematik auch akut, aber ich kenne keine wirkliche Lösung.

Viele Grüße
Flo

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