Karl Köckemann wrote:

> Am Sun, 14 Feb 2010 13:34:47 +0100
> schrieb Arne Babenhauserheide <[email protected]>:

>> - http://www.bionicmutton.org/ade/licenses/
>> Da werden die Lizenzen in Bildern verglichen (jedes grüne Bild ist
>> eine gesicherte Freiheit).

> Könnten die Punkte der Internetseite so interpretiert werden:
> 
> 1. Freie Softwarelizenz?
> 2. Garantierter Zugriff auf Quellcodes?
> 3. Müssen alle modifizierten Versionen derselben Lizenz unterliegen?
> 4. Muss neue zum Gebrauch von Neo erstellte Software derselben Lizenz
> unterliegen?

Gilt nur, wenn sie Neo-Bibliothteken nutzt. Also nicht, wenn jemand sie ganz 
neu schreibt. 

> 5. Wenn per Netzwerk (z. B. firmeninternes Netzwerk) auf Neo
> zugegriffen werden kann, muss der Quellcode ebenfalls verfügbar sein?
> 6. Soll in einem Gerät implementiertes Neo die Neo-Lizenz berühren?
> 7. Soll Neo patentiert werden?
> 8. Von üblichen Lizensierungen abweichende Besonderheiten?

6. Hat eine etwas andere Bedeutung: Darf ein Hersteller die Lizenz umgehen, 
indem er durch Hardware dafür sorgt, dass er das Layout ändern kann, der 
eigentliche Benutzer aber nicht? 

7. heißt eigentlich: Soll jemand, der auf Neo aufbauend patentierte 
Techniken implementiert, uns verbieten dürfen, seine Version zu nutzen (oder 
uns zwingen dürfen, dafür Lizenzgebühren zu zahlen)? (wem außer mir läuft es 
noch kalt den Rücken runter bei dem Gedanken?) 

Sonst passt das ganz gut. 

> Ich (als Laie) würde die Fragen so beantworten:
> ++    (1. Freie Softwarelizenz?)
> +?    (2. Garantierter Zugriff auf Quellcodes?)
> +?    (3. Dieselbe Lizenz für modifizierte Versionen?)
> ??    (4. Dieselbe Lizenz für neue Software?)
> -?    (5. Verfügbarkeit von Quellcode in Netzwerken?)

Gilt nur, wenn Software, die unsere Programme nutzt, über das Netzwerk 
genutzt wird (z.B. eine virtuelle Neo-Tastatur im Netz, die automatisch die 
Tasten ummappt - könnte z.B. in einen Webmailer integriert werden, und nur 
mit der Bedingung können wir verlangen, den Quellcode zu bekommen). 

> ++    (6. Lizenzberührung, wenn in Gerät verwendet?)
> -?    (7. Neo patentieren?)
> ??    (8. Abweichende Besonderheiten?)

Das heißt: Unerwartetes, bei dem man in eine Falle laufen kann. Daher würde 
ich sagen: -? oder --. 

> Legende:
> ++: Ja, dafür.
> --: Nein, dagegen.
> ??: Kann ich nicht einschätzen.
> +?: Unsicher, aber eher Ja, dafür.
> -?: Unsicher, aber eher Nein, dagegen.
> 00: Ist mir gleichgültig,
> 
> zu 6. Soll in einem Gerät implementiertes Neo die Neo-Lizenz berühren?
> zu 8. Von üblichen Lizensierungen abweichende Besonderheiten?
> Ja, Kennzeichnung auf Gerätefrontseite, z. B. "http://neo-layout.org";.

Das wäre inkompatibel mit jeglicher freien Lizenz (weil es die Nutzung 
einschränkt). 

Wäre es nicht sinnvoller, Neo als Marke zu etablieren, dass 
Tastaturhersteller einen Vorteil davon haben, wenn sie Nutzern sagen können: 
„Vollständig Neo kompatibel”? 

Und die Marke dürfen sie nur verwenden, wenn sie wirklich Neo vollständig 
implementieren (z.B. die Tasten wirklich richtig benennen). 

> Somit führte mich ein Vergleich mit der Tabelle der Internetseite
> wegen Frage 6 (Lizenzberührung, wenn in Gerät verwendet) zu den
> Lizenzierungen AGPLv3, GPLv3 und LGPLv3.
> Wäre das als Lizenz die Software zu verstehen, die die Funktionalität
> der Neo-Tastenbelegung bzw. das Neo-Ebenenkonpzept umsetzt?

Für mich ja. Allerdings ist hier wichtiger, was diejenigen denken, die die 
Software schreiben. 

Und Teile müssen möglicherweise unter einer schwächeren Lizenz stehen, wenn 
sie eine Chance haben sollen irgendwann in Windows vorinstalliert zu sein. 

Liebe Grüße, 
Arne

Antwort per Email an