Guten Tag, für eine Markenanmeldung braucht man KEINEN Rechtsanwalt, sondern nur die Zeit, um die Prozeduren beim Markenamt zu lesen und die Namen zu recherchieren:
www.dpma.de Die Marke NEO gehört in die Warengruppe 9. In dieser Gruppe sind bereits 45 Marken mit dem Namen NEO und einem Zusatz registriert. NEO allein lässt sich in dieser Gruppe nicht mehr schützen. Man muss den Namen NEO mit einem Zusatz ergänzen, der sich von den vorhandenen Markenbezeichnungen unterscheidet. Eine passender Zusatz sollte sich finden lassen. Ich habe kürzlich eine Marke angemeldet. Die Gebühr von 300 Euro ist innerhalb von drei Monaten fällig. Viele Grüße Wolf-Heider Rein Am 09.03.2010 um 20:05 schrieb Arne Babenhauserheide: > Karl Köckemann wrote: > >> Als was gilt eine Tastenbelegung, geistiges Eigentum mit entsprechender >> schöpferischer Höhe (die bei Neo wohl nicht angezweifelt werden kann), >> oder als Software, oder als Hardware? > > Erstmal heißt es nicht geistiges Eigentum, sondern Monopolrechte (geistiges > Eigentum impliziert, dass es weggenommen werden kann). > > Zweitens: Ich habe mich länger mit Lizenzen beschäftigt, trotzdem kann ich > mit dem Rest hier falsch liegen. > > Das geklärt: Die Verpflichtung, den Namen Neo aufzudrucken ist nicht GPL > kompatibel. Allerdings muss eine Tastatur, die ein GPL-Layout nutzt, selbst > auch vollständig GPL lizensiert sein. Und es muss einen Lizenz-Hinweis und > einen Hinweis auf den Urheber geben (allerdings keine festgelegte Marke, > sondern z.B. eine Info, dass die Tastatur von der Neo Community stammt). > > Es gäbe noch die Möglichkeit, eine unfreie Lizenz zu nutzen, aber das > scheint mir nicht mit den Zielen von Neo zusammenzupassen. > > Alles, das GPL-kompatibel ist, darf dem Hersteller keine Grenzen fürs Design > auferlegen. > > Aber natürlich gibt es die Möglichkeit, ein "Teil-Neo 4-6" Label zu > erstellen, das Hersteller verwenden dürfen, wenn sie Ebenen 4-6 unverändert > nutzen, und dafür könnte der GPL eine Zusatzerlaubnis hinzugefügt werden, > die in diesem Fall die Kombination mit nicht GPL-lizensierten Teilen > erlaubt. > > Für echte Neo-Tastaturen könnte schlicht "NEO" genommen werden. > > Wenn das aber nur für unveränderte NEO Tastaturen genommen werden darf, dann > muss eine Marke angemeldet werden (und zwar recht bald). Deutschlandweit > kostet das 300 Euro + Kosten des Rechtsanwalts (kann gut nochmal 300 bis 500 > Euro ausmachen) und braucht mindestens 6 Monate (Einspruchsfrist). Und nein: > Ich bin kein Rechtsanwalt. Was ich zu Markenrecht weiß habe ich nur aus > eigener Netzrecherche. > > Liebe Grüße, > Arne > > PS: Tut mir leid, wenn der Text etwas härter klingt. Soll eigentlich nur > Information sein. >
