Moin,

diese Anmerkungen gingen in ähnlicher Form an Herrn Rösler, verbunden
mit der Bitte, die Stellungnahme zu korrigieren.

Wir haben inzwischen nicht nur mehr als 600 offene Zugangspunkte zum
Freifunk Netz im Hamburger Stadtgebiet, sondern auch mehr als 950.

Zu 1):
"Nach Auffassung des Senates bewegt sich diese Initiative bewusst in
einer rechtlichen Grauzone, weil sie die sog. Störerhaftung nicht
berücksichtigt, einen ausländischen Provider nutzt und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die privaten Teilnehmer vernachlässigt."

Das ist nicht richtig. Wir leiten den Internetverkehr über einen
offiziell in Deutschland anerkannten Internet-Provider. Freifunk Hamburg
ist somit von Haftungsfragen ausgenommen.


"Für die damit verbundenen Kosten (Installation, vor allem Verkabelung,
Gewährleistung der Rückbauverpflichtung; lfd. Betrieb: Strom, Wartung)
stehen dem Haus aber keine Ressourcen zur Verfügung"

Die Kosten für die Installation würde nicht der Bezirk tragen. Im
letzten Jahr standen uns 10.000€ aus einem Förderantrag an den Chaos
Computer Club e.V. zur Verfügung, in diesem Jahr können wir
Zuwendungsanträge an die FHH stellen. Die laufenden Kosten für Strom
halten sich in Grenzen.
Baut Freifunk Hamburg eine Richtfunkinstallation auf, wird in der Regel
ein Dachnutzungsvertrag zwischen Gebäudeanbieter und dem Förderverein
Freie Netzwerke e.V. geschlossen. Dieser Vertrag besagt: Die
Installation und Deinstallation erfolgt auf Kosten des Fördervereins.
Zuletzt konnten wir Behörde für Umwelt und Energie in Wilhelmsburg als
neuen Richtfunkstandort gewinnen, der Dachnutzungsvertrag wurde bereits
unterzeichnet.


"Eine offizielle Unterstützung durch öffentliche Stelle scheidet derzeit
aus, das Bezirksamt Hamburg-Nord eignet sich wegen der relativen
Dezentralität der aus der Hamburger City heraus im Aufbau befindlichen
WLAN-Struktur auch nicht als Pilot."

Das Amt Medien der Senatskanzlei begrüßt die Aktivitäten der Initiative
Freifunk Hamburg und befürwortet die Zurverfügungstellung privater und
öffentlicher Dächer.


Zu 2):
"Kosten für den Betrieb entstehen den Bezirksämter nicht."

Fallen auch keine Stromkosten an?
Immerhin werden diese bei Freifunk-Installationen explizit aufgeführt.


Zur Zusammenfassung:
"Die technischen Voraussetzungen müssen erfüllt bzw. geschaffen werden,
der digitale Behördenfunk nicht beeinträchtigt werden."

Die technischen Voraussetzungen werden bereits heute erfüllt. Freifunk
Hamburg hält Grenzwerte der Bundesnetzagentur ein und bewegt sich nur
auf den für WLAN zugelassenen Frequenzen.


"Ebenso kann die weiterhin offene Betreiberhaftung seitens des
Bezirksamtes nicht ignoriert werden"

Die Betreiberhaftung ist nicht offen. Siehe oben.


Gruß
kantorkel


On 02/03/2016 10:47 AM, Markus Pöstinger wrote:
> Moin zusammen,
> 
> das Bezirksamt Hamburg-Nord hat nach über einem Jahr auf einen
> überparteilichen Prüfantrag auf die Freigabe von Dächern von Gebäuden
> unter bezirklicher Verwaltung für eine Nutzung durch Freifunk eine
> sehr frustrierende Antwort geschickt: 
> https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1003996
>
> 
(Ganz nach unten scrollen, oben ist der Antragstext nochmal zitiert.)
> 
> Die Antwort wird dann am 11. in der Bezirksversammlung auch
> besprochen werden. Jeglicher Input wird gerne genommen...
> 
> Viele Grüße, Markus
> 
> 
> 
> 
> _______________________________________________ Freifunk mailing
> list [email protected] 
> https://www.hamburg.ccc.de/mailman/listinfo/freifunk
> 

_______________________________________________
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